Baustellenkoordination
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
1. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Bauherren den Straßenraum für die Öffentlichkeit sperren?
2. Wird regelmäßig kontrolliert, ob die Voraussetzungen für die Sperrung noch gegeben sind?
3. Falls ja, von wem und in welchen zeitlichen Abständen?
Begründung
An vielen Stellen unserer Stadt wird gebaut oder umgebaut. Um die Maßnahmen sicher durchführen zu können, ist eine temporäre Sperrung oder
Reduzierung des öffentlichen Raums für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und/oder den Autoverkehr oftmals unumgänglich.
Diese Sondernutzungen führen jedoch dazu, dass Bürgerinnen und Bürger Einschränkungen, Hindernisse oder Umwege in Kauf nehmen müssen, die nur
so lange akzeptabel sind, wie unbedingt erforderlich.
Bei manchen Baustellen kann man sich allerdings des Eindrucks nicht erwehren, dass die Sperrung des öffentlichen Raums länger dauert als
zwingend nötig, wie zum Beispiel die Sperrung des Tunnels Mariabrunnstraße oder die Halbierung des Gehwegs in der Elisabethstraße.
Kontakt
kommunalpolitisches forum nrw e.V.
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45127 Essen
Telefon: 0203 - 31 777 38-0
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