Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Aachen

Baustellenkoordination

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

1. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Bauherren den Straßenraum für die Öffentlichkeit sperren?
2. Wird regelmäßig kontrolliert, ob die Voraussetzungen für die Sperrung noch gegeben sind?
3. Falls ja, von wem und in welchen zeitlichen Abständen?

Begründung

An vielen Stellen unserer Stadt wird gebaut oder umgebaut. Um die Maßnahmen sicher durchführen zu können, ist eine temporäre Sperrung oder
Reduzierung des öffentlichen Raums für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und/oder den Autoverkehr oftmals unumgänglich.

Diese Sondernutzungen führen jedoch dazu, dass Bürgerinnen und Bürger Einschränkungen, Hindernisse oder Umwege in Kauf nehmen müssen, die nur
so lange akzeptabel sind, wie unbedingt erforderlich.

Bei manchen Baustellen kann man sich allerdings des Eindrucks nicht erwehren, dass die Sperrung des öffentlichen Raums länger dauert als
zwingend nötig, wie zum Beispiel die Sperrung des Tunnels Mariabrunnstraße oder die Halbierung des Gehwegs in der Elisabethstraße.


Kontakt

kommunalpolitisches forum nrw e.V.
Geschäftsstelle:
Severinstraße 1
45127 Essen

Telefon: 0203 - 31 777 38-0
E-Mail: buero@kopofo-nrw.de

Sprechzeiten in der Regel:
Dienstag bis Donnerstag
10:00 bis 16:00 Uhr

Mehr Informationen unter diesem Link.