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Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Wesel

Einziehung Kennzeichen „MO – AH 1933“

Sehr geehrter Herr Landrat Brohl, sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stellen wir folgende Anfrage mit der Bitte um schriftliche Beantwortung.

Durch eine Anfrage der Linksfraktion vom 28.04.2021 wurde bekannt, dass die Straßenverkehrsbehörde des Kreises das Kfz-Kennzeichen „MO - AH 1933“ an einen Kamp-Lintforter Neonazi vergeben hat. Laut Stellungnahme der Kreisverwaltung vom 31.05.2021 werden nur Buchstabenkombinationen – entsprechend den Vorgaben des Verkehrsministeriums (Erlass vom 14.01.1985) – gesperrt. Laut Kreisverwaltung fiel die o. g. Kombination zum damaligen Zeitpunkt nicht unter die Bestimmungen des entsprechenden Erlasses. In Ihrem Brief an das NRW-Verkehrsministerium vom 19.05.2021 gaben Sie an, dass die für die Einziehung des Kennzeichens notwendige Begründung der Sittenwidrigkeit bei einem nur mittelbaren Bezug zur Neonaziszene rechtlich kaum darzustellen ist.

In einem Artikel der NRZ Moers vom 03.05.2022 heißt es mit Verweis auf eine Auskunft der Pressestelle des Kreises: „Ebenfalls gesperrt seien einzelne Kennzeichen, die aufgrund ihrer Buchstaben- und Zahlenkombinationen einen Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus erkennen lassen, etwa „MO – AH 1933“ […]“.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um schriftliche Beantwortung folgender Fragen.

  1. Wurde das Kennzeichen „MO – AH 1933“ eingezogen?
  2. Wenn ja, wann und auf welcher rechtlichen Grundlage?

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