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Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Duisburg

Klimaschutzkonzept

Die Stadt Duisburg bekräftigt, dass das Thema Klimaschutz eine große Bedeutung für die Arbeit der Stadtverwaltung Duisburg habe und seit vielen Jahren ein wichtiges Handlungsfeld sei. (DS 19-1037, S.1f)

In der DS 17-1170 (Duisburger Klimaschutzkonzept Duisburg.Nachhaltig) steht: „Das Klimaschutzkonzept der Stadt Duisburg orientiert sich an den nationalen und interkommunalen Klimaschutzzielen, welche eine Senkung der Treibhausgasemissionen in Duisburg um jeweils mind. 40% bis 2020 (Ziele der Bundesregierung) bzw. bis 2030 (Konvent der Bürgermeister 2010) und um mind. 80-95% bis 2050 (mit diesem hier vorgelegten Klimaschutzkonzept Duisburg adressiert) gegenüber dem Bezugsjahr 1990 vorsieht.“ (Duisburg. Nachhaltig; Klimaschutzkonzept, S.11)

Die bisherige Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes lässt allerdings Zweifel daran aufkommen, dass die Stadt Duisburg die Klimaschutzziele erreichen wird. Mit Erschrecken haben wir die Antworten der Verwaltung auf die Anfragen zur Finanzierung und Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes (DS 19-1265 und DS 19-1288) zur Kenntnis genommen. Darin teilt die Verwaltung mit, dass auch drei Jahre nach Erstellung des Klimaschutzkonzeptes bisher keine Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Mit Erstaunen mussten wir feststellen, dass nur für das Haushaltsjahr 2020 Finanzmittel zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes zur Verfügung gestellt wurden. Diese Mittel belaufen sich gerade einmal auf 238.500 Euro.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. An welchen Klimaschutzzielen orientiert sich die Stadt Duisburg bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40%? An den Zielen der Bundesregierung (2020) oder des Konvents der Bürgermeister 2010 (2030)?
  2. Was bedeutet die Aussage: „Duisburg orientiert sich an den nationalen und interkommunalen Klimaschutzzielen“? Hat Duisburg den Anspruch verbindlich die Klimaschutzziele einzuhalten?
  3. Wie sieht die mittel- und langfristige finanzielle und personelle Planung und Strategie zur Erreichung der Klimaschutzziele aus? Konkret: In welcher Höhe sind Haushaltsmittel zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes in den Jahren 2021-2024 vorgesehen? Wie viele Mitarbeiter werden außer den drei Klimaschutzmanagerinnen in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes eingestellt? Wie werden die Stellen finanziert?
  4. In der DS 17-1170 (Duisburger Klimaschutzkonzept Duisburg.Nachhaltig) wird darauf verwiesen, dass die Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit unterliegen. In wie weit ist die Umsetzbarkeit von Maßnahmen durch diesen Finanzierungsvorbehalt gefährdet und damit auch die Erreichung der Klimaschutzziele gefährdet? Welche Maßnahmen werden aufgrund des Finanzierungsvorbehalts nicht umgesetzt und welche Folgen hat das für die (Nicht-) Senkung der CO2-Emissionen?
  5. Die in dem Klimaschutzkonzept aufgeführten finanziellen Mittel sind nur unvollständig aufgeführt. Warum sind bei vielen Maßnahmen die Investitionskosten und Sachkosten nicht mit aufgenommen?
  6. Lt. Antwort der Verwaltung (DS 19-1265) wurden bisher lediglich im Haushaltsjahr 2020 Mittel zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes von 238.500 Euro etatisiert. Wurden für die Jahre 2017-2019 und ab 2021 keine Mittel im Haushalt berücksichtigt? Warum nicht?
  7. Wie hoch wird der Bedarf an Finanzmitteln insgesamt bzw. jährlich eingeschätzt, um die Klimaziele in Duisburg zu erreichen?
  8. Freiburg hat bereits im Jahr 2008 beschlossen jährlich einen siebenstelligen Betrag für die Klimaschutzpolitik bereitzuhalten. Seit 2019 werden sechs Millionen Euro jedes Jahr zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt. In wie weit sieht die Verwaltung die Notwendigkeit jährliche Finanzmittel im Millionenbereich über den Haushalt bereitzustellen, um die Klimaziele zu erreichen?
  9. Gibt es einen konkreten Zeitplan und Kostenplan zur Senkung der Treibhausgasemissionen für die einzelnen Sektoren im Klimaschutzkonzept?
    1. Wenn ja: Wie hoch sind die geschätzten Kosten und wie sieht der Zeitplan aus?
    2. Wenn nein: Warum gibt es keine umfassende Kostenkalkulation und zeitliche Zielvorgaben? Wie will die Stadt ohne einen seriösen Finanzplan die Klimaziele erreichen? Ist für die Zukunft eine solche Rechnung vorgesehen?
  10. Wird Duisburg die Senkung der Treibhausgasemissionen um 40% im Jahr 2020 erreichen? Bitte mit Angaben von belastbaren Zahlen bzw. einer Prognose. Sollte keine Voraussage möglich sein, bitte um Angabe des Anteils der Senkung der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2019.
  11. Eine Reihe von Städten (Oslo, Kopenhagen, Edinburgh, Gießen, Münster) haben das Ziel ausgegeben bereits im Jahr 2030 klimaneutral zu sein. In wie weit gibt es in Duisburg Überlegungen, um selber ähnlich ambitionierte Ziele zu verfolgen?
  12. Wie hoch war der Energieverbrauch nach Energieträgern und –sektoren in MWh sowie die CO2-Emissionen nach Energieträgern, pro Einwohner*in und nach Sektoren in t/Jahr in den Jahren 2016-2019?
  13. Nach welchen Kriterien wurden die „geplanten Maßnahmen“ ausgewählt? (Klimaschutzmaßnahmen der Stadt Duisburg – DS 19-1037, S.3, 2. Geplante Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes)
  14. Wie ist der aktuelle Sachstand bei den geplanten Maßnahmen?
  15. Wie hoch wird die Senkung der Treibhausgasemissionen nach Umsetzung der durchgeführten und geplanten Klimaschutzmaßnahmen in etwa ausfallen? (DS 19-1037)
  16. Wann werden die anderen Klimaschutzmaßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept umgesetzt?
  17. Wie und wann werden über die im Klimaschutzkonzept aufgezählten konkreten Maßnahmen hinaus weitere Maßnahmen identifiziert und entwickelt?
  18. Warum wurde erst am 07.06.2019 ein Förderantrag zur Einstellung von Klimaschutzmanager*innen gestellt?
  19. Die Stellenausschreibung ist zum 01.03.2020 und der Dienstantritt für den 01.06.2020 geplant. Wie ist der aktuelle Sachstand?
  20. Warum wurden auch drei Jahre nach Erscheinen des Klimaschutzkonzeptes noch keine Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept umgesetzt?
  21. In der vom Rat verabschiedeten Beschlussvorlage Klimaoffensive für Duisburg - Klimaschutz gemeinsam vorantreiben  (DS-Nr. 19-0722) wurde die Verwaltung beauftragt, „einen konkreten Vorschlag zur Konstituierung des im Umweltausschuss beschlossenen Gesprächsforums zum Klimaschutz in Duisburg zu unterbreiten“. Wurde mittlerweile ein konkreter Vorschlag zur Konstituierung des Gesprächsforums unterbreitet?
    1. Wann ja: Wann findet das Forum statt? Wer nimmt daran teil? Wer übernimmt die Organisation?
    2. Wenn nein: Warum nicht?
  22. In der vorgenannten Beschlussvorlage (DS-Nr. 19-0722) verständigte sich der Rat darauf, dass der Forderungskatalog der Umweltbewegung „Fridays for Future“ in Duisburg einer Bewertung unterzogen werde, bereits umgesetzte Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes aufgezeigt und dem Umweltausschuss eine Beschlussvorlage zum weiteren Vorgehen zugeleitet werde. Wurde mittlerweile zur Bewertung des Forderungskataloges eine Beschlussvorlage erarbeitet?
    1. Wenn nein: Warum nicht?
    2. Wann wird die Beschlussvorlage dem Umweltausschuss zugeführt?

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