Kostenübernahme durch das Jobcenter Rhein-Erft für digitale Endgeräte
Anfrage zur Sitzung des Kreistages am 24. Juni 2021
Sehr geehrter Herr Landrat,
nachdem erst durch gerichtliche Entscheidung (siehe Urteil des LSG Thüringen vom 08.01.21 - L 9 AS 862/20 B ER) festgestellt werden musste, dass Hartz IV-Berechtigte bzw. deren schulpflichtige oder in Ausbildung befindliche Kinder einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten für digitale Endgeräte bei sog. Distanz- oder Wechselunterricht in der Schule haben, hat die Bundesagentur für Arbeit die Jobcenter bundesweit angewiesen, die Kosten für derartige Geräte (also Tablet, Laptop oder PC sowie Drucker) für den Schul- und Ausbildungsgebrauch in Höhe von bis zu 350 Euro auf Antrag zu übernehmen. Dies gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 .
Vor diesem Hintergrund bitten wir zur Sitzung des Kreistages am 24. Juni 2021 um Beantwortung folgender Fragen:
- Wurden die anspruchsberechtigten Eitern bzw. deren schulpflichtige oder in Ausbildung befindliche Kinder im Einzelfall von Amts wegen gemäß § 14 SGB I über ihren individuellen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für digitale Endgeräte aufgeklärt und auf die Notwendigkeit entsprechender Antragstellung hingewiesen? - Wie geschah dies?
- Wie viele Anträge auf Kostenübernahme für digitale Endgeräte für schulpflichtige Kinder (also Tablet, Laptop oder PC sowie Drucker) wurden seit Anfang des Jahres bis zum 31.05.21 beim Jobcenter Rhein-Erft gestellt?
- Wie viele Anträge wurden positiv beschieden?
- Wurden Anträge ganz oder teilweise abgelehnt? - Wenn ja: Wie viele? Und mit welcher Begründung geschah dies?
- Gab/gibt es bzgl. der Kostenübernahme für digitale Endgeräte Widerspruchs- oder Klageverfahren? - Wenn ja: Wie viele? Bei Klagen oder Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz bitten wir um Angabe der Gerichtsaktenzeichen.
- ln welcher Gesamthöhe wurden vom Jobcenter Kosten für digitale Endgeräte übernommen?
- War die vorgegebene Grenze der Kostenübernahme von 350 Euro ausreichend?
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