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Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Wesel

Negative Folgen der von CDU und FDP beschlossenen Novelle des Landeswasserschutzgesetzes für den Kreis Wesel

Anfrage zur Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 1. Juni 2021

Sehr geehrter Herr Brohl,

die ausgeprägten trockenen und heißen Sommer des letzten Jahrzehnts haben die Folgen des Klimawandels deutlich gemacht, die anhaltende Trockenheit stellt auch die Wasserversorgung im Kreis Wesel vor enorme Probleme. So ist die Neubildung von Grundwasser seit 30 Jahren rückläufig, In den trockenen Sommern der letzten Jahre hat sie einen historischen Tiefstand erreicht.

Der Umwelt- und Planungsausschuss hat sich, auch auf Anfragen der Fraktion DIE LINKE hin, in den letzten Jahren mehrfach mit den Folgen des Klimawandels und den Folgen für das Grundwasser und den Fließgewässern in unserem Kreis beschäftigt, unter anderem am 24. November 2020 mit der seinerzeit geplanten Novellierung des Landeswassergesetzes, speziell des § 35 (2) LWG.

Am 29.04.2021 hat der Landtag nun mit den Stimmen von CDU und FDP die Novelle des LWG (17/9942) verabschiedet. Die Veränderungen im Landeswassergesetz treten im Oktober dieses Jahres in Kraft. Das bedeutet unter anderem:

  • Gewässerrandstreifen (§ 31) im Außenbereich werden nicht wie von der Wissenschaft gefordert und im alten Gesetz noch vorgesehen auf 10 m erweitert. Das Verbot der Anwendung und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmittel sowie die Nutzung des Ackerlandes in einem Bereich von 5 m wird nicht aufgehoben.
  • Das Verbot der Bodenschatzgewinnung in Wasserschutzgebieten (§35 Absatz 2) ist nunmehr gestrichen.
  • Die Einleitung von Abwässern in öffentliche und private Abwasseranlagen wird mit der Einführung eine Anzeigepflicht als Ersatz für ein Genehmigungsverfahren erleichtert (§ 58, Absatz 1 und 2).

In diesem Zusammenhang fragt die Fraktion DIE LINKE an:

  1. Was hat die Kreisverwaltung unternommen, um der Novellierung dieser §§ entgegenzutreten und möglicher Weise im Verbund mit anderen Kreisen zu verhindern?
  2. Welche Konsequenzen hat die verabschiedete Novelle für die Wasserschutzgebiete im Kreis Wesel?
    3. Welche Interventionsmöglichkeiten hat der Kreis Wesel, wenn die Kies- und Sandwirtschaft ihre Absicht umsetzen will, in Wasserschutzgebieten Rohstoffe abzugraben?
    4. Wie will der Kreis es nun noch schaffen, die Fließgewässer im Kreis in einen „guten ökologischen Zustand“ zu versetzen, wie es die Wasserrahmenrichtlinie als Ziel formuliert?
    5. Wie wirken sich die gesetzlichen Änderungen auf die Möglichkeiten aus, in Zeiten der Trockenheit die Bevölkerung im Kreis Wesel vorrangig und ausreichen mit Wasser zu versorgen?

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