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Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Wesel

Örtliche Planung nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW im Kreis Wesel

Anfrage zu TOP 8 der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit am 09.03.2022

Sehr geehrter Herr Landrat Brohl, sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stellen wir folgende Anfrage mit der Bitte um schriftliche Beantwortung im Vorfeld der o.g. Sitzung.

In Absatz 7.3 der o.g. Anlage heißt es: „Die Personalsituation ist auch in der stationären Pflege aufgrund des immer stärker werdenden Fachkräftemangels weiterhin sehr angespannt. Dies bedeutet für die Einrichtungen auch, dass die Einhaltung der Fachkraftquote von 50 Prozent zu einer Herausforderung wird, die oftmals nur noch mit dem Einsatz von Leiharbeitnehmer*innen realisiert werden kann.“

1. Wie viele Fälle sind der Kreisverwaltung in 2021 bekannt, in denen die Fachkraftquote unterschritten wurde? (Angaben bitte aufgeschlüsselt nach Einrichtung)

Weiter heißt es: „Auch wenn nur ein geringer Anteil dieser zusätzlichen VZÄ Pflegefachkräfte dazukommt, müssen sehr bald mindestens 130 zusätzliche 3-jährig ausgebildete Pflegefachkräfte für die stationäre Pflege im Kreis Wesel gewonnen werden. Eine Herausforderung, deren Bewältigung in Anbetracht des derzeitigen Fachkräftemangels, nur sehr schwer vorstellbar ist.“

2. Welche Bemühungen unternimmt die Kreisverwaltung, um ausreichend Pflegefachkräfte für den Kreis Wesel zu gewinnen?
3. Welche Bemühungen gegenüber Land und Bund unternimmt die Kreisverwaltung, um ausreichend Pflegefachkräfte für den Kreis Wesel zu gewinnen?

Weiter heißt es: „Außerdem kann diese im Verhältnis zum zusätzlichen Gesamtpersonalbedarf moderate Steigerung nur dann realisiert werden, wenn es gelingt, 517 VZÄ 1-jährig ausgebildete Pflegehelfer*innen in der stationären Pflege einzusetzen. Hier wird noch einmal die elementare Bedeutung der Pflegeausbildung deutlich.“

4. Mit wie vielen Absolvent*innen des 1-jährigen Ausbildungsganges an der Berufsfachschule Pflege und Gesundheit plant die Kreisverwaltung zur Erreichung des o.g. Ziels bis zum 01. Juli 2023? (Angaben bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen, anfangend beim ersten Jahrgang)

Weiter heißt es: „Unabhängig von der Gewinnung des benötigten Personals müssen auch im Kreis Wesel neue Wege bei der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Pflegekräfte gefunden werden. Gerade in Anbetracht des Fachkräftemangels muss sichergestellt werden, dass die Fachkräfte auch möglichst „nur“ die Aufgaben erledigen, für die sie ausgebildet wurden und andere Aufgaben möglichst an Pflegehelfer*innen oder Hilfskräfte delegiert werden.

5. Welche Aufgaben fallen unter „andere Aufgaben“?

Aufgrund der damalig nicht erfolgten schriftlichen Beantwortung unserer Anfrage vom 26. Mai 2021 bitten wir um schriftliche Beantwortung folgender Fragen.

6. Wie viele Beendigungen nichtakademischer, pflege- und krankenpflegeberuflicher Tätigkeiten wurden dem FD 53 des Kreises Wesel im Zeitraum vom 01.03.2018 bis zum 01.05.2019 gemeldet? (Angaben bitte aufgeschlüsselt nach jeweiliger Berufsbezeichnung)
7. Wie viele Beendigungen nichtakademischer, pflege- und krankenpflegeberuflicher Tätigkeiten wurden dem FD 53 des Kreises Wesel im Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 01.03.2022 gemeldet? (Angaben bitte aufgeschlüsselt nach jeweiliger Berufsbezeichnung)

Schutzsuchende aus der Ukraine sollen in Deutschland und EU-weit ohne Asylverfahren bis zu drei Jahre vorübergehenden Schutz erhalten. Das würde auch eine Arbeitserlaubnis umfassen. Insbesondere vor dem Hintergrund des Pflegefachkräftemangels im Kreis Wesel bitten wir um Beantwortung folgender Fragen.

8. Sieht der Kreis Wesel die Ausländerbehörde und das Jobcenter ausreichend darauf vorbereitet, die rasche Integration von ukrainischen Schutzsuchenden in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen?
9. Wenn nein, welche Vorbereitungen trifft der Kreis Wesel?


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