Postanschrift und Girokonto für Duisburger Obdachlose
Der freie Zugang zum Postwesen (Erhalt und Verschickung von Briefen) und zu einem Girokonto (Erhalt und Verschickung von Geld) sind notwendige Bestandteile des Lebens.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Ist für Duisburger Obdachlose auf Wunsch jeweils eine Postanschrift einschließlich der Möglichkeit des freien Zugangs zu erhaltener Post und der Verschickung von Post (jeweils unter Wahrung des Briefgeheimnisses) gegeben? Wenn ja: wie wird das umgesetzt?
- Haben Duisburger Obdachlose die Möglichkeit der Einrichtung eines Girokontos? Wenn ja: wie wird das umgesetzt? Müssen die Betroffenen dafür Kontoführungsgebühren zahlen? Wenn ja, in welcher Höhe?
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