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Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Wesel

Sachstand zur Luftsituation an kreiseigenen Schulen

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Bevölkerungs- und Verbraucherschutz am 13.09.2021, zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport und Integration am 14.09.2021, zur Sitzung des Kreisausschusses am 23.09.2021 sowie zur Sitzung des Kreistags am 30.09.2021

Sehr geehrter Herr Landrat Brohl, sehr geehrte Damen und Herren,

im Vorfeld der o. g. Sitzungen bitten wir um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen.

Entgegen der Einschätzung des Umweltbundesamtes, nach der in Schulräumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage) die Zufuhr von Außenluft durch den Einbau einfach und rasch zu installierender Zu- und Abluftanlagen erhöht werden kann (Reduktion der Virenlast von bis zu 90 Prozent) und der Preprint-Studie des Max-Planck-Instituts für Chemie (MPIC) spricht sich die Kreisverwaltung gegen die Bereitstellung von MPIC-Fensterlüftungssystemen für die kreiseigenen Berufskollegs und Förderschulen aus (DS 503/X).

Neben den für die Installation und Wartung anfallenden Kosten begründet die Kreisverwaltung die ablehnende Haltung mit dem Argumentationspapier „Kritische Auseinandersetzung mit dem Konzept einer günstigen Abluftanlage für Klassenräume des Max-Planck-Instituts“, unterzeichnet von Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup, Prof. Dr.-Ing. Martin Kriegel, Prof. Dr.-Ing. Dirk Müller, Prof. Dr.-Ing. Ulrich Pfeiffenberger.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Beziehen sich das Papier der vier Wissenschaftler und somit die Argumentation der Kreisverwaltung auf ventilatorgestützte Fensterlüftungssysteme mit einfachem Abluftventilator in Deckennähe oder auf Systeme mit verteilter Abluftabsaugung?

Ohne Quellen- und Nachweisangaben über die eigene Untersuchung der MPIC-Fensterlüftungssysteme raten die Wissenschaftler vom Aufbau und Betrieb der Systeme ab.

2. Wie beurteilt die Kreisverwaltung die wissenschaftliche Güte der dem herangezogenen Argumentationspapier zugrunde liegenden Untersuchung der Fensterlüftungssysteme durch die Wissenschaftler?

3. Hält die Kreisverwaltung die wissenschaftliche Güte der dem Argumentationspapier zugrunde liegenden Untersuchung der Fensterlüftungssysteme durch die Wissenschaftler für ausreichend, um vom Aufbau und Betrieb der Systeme abzuraten?

Prof. Kriegel ist Mitglied im Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK).
Prof. Müller ist Senior Advisor und Member of the Offering Board der Viessmann Climate Solutions SE. und Vorsitzender der Fachkommission des FGK.
Prof. Pfeiffenberger wurde 2018 vom Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. für sein langjähriges Engagement für einen engen Austausch und eine zielorientierte Zusammenarbeit zwischen Anlagenbauern, Komponentenherstellern und Planern gewürdigt und war bis 2017 der Vorsitzende des FGK.
Prof. Kaup ist der aktuelle Vorsitzende des FGK.
Die Mitglieder des FGK können hier eingesehenen werden: www.fgk.de/index.php/fgk-mitglieder.
Anstatt für die MPIC-Fensterlüftungssysteme sprechen sich die Wissenschaftler in ihrem Argumentationspapier intersubjektiv nicht nachvollziehbar für marktübliche raumlufttechnische Anlagen aus.

4. Wie beurteilt die Kreisverwaltung die wissenschaftlich gebotene Objektivität der vier Wissenschaftler zum Sachverhalt?

5. Hält die Kreisverwaltung die wissenschaftlich gebotene Objektivität der vier Wissenschaftler zum Sachverhalt für ausreichend gegeben, um vom Aufbau und Betrieb der Systeme abzuraten?

Seit dem 20. Oktober 2020 werden Maßnahmen an bestehenden stationären raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten gefördert. Am 2. April 2021 ist die erste Novelle der Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen in Kraft getreten. Mit Wirkung zum 11. Juni 2021 wird das Förderprogramm für stationäre RLT-Anlagen um den Neueinbau für RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet. Ab dem 11. Juni 2021 können Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden.

6. Für wie viele Klassenräume der kreiseigenen Schulen ist der Kreis gemäß technischem Merkblatt zur Förderrichtlinie (Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnischen Anlagen) berechtigt, Anträge auf Um- und Aufrüstungsmaßnamen oder auf erstmaligen Einbau von RLTAnlagen zu stellen? (Angaben bitte aufgeschlüsselt nach Schulen)

7. Für wie viele Klassenräume der kreiseigenen Schulen hat der Kreis Anträge auf Um- und Aufrüstungsmaßnamen oder auf erstmaligen Einbau von RLT-Anlagen gestellt? (Angaben bitte aufgeschlüsselt nach Schulen und Datum der Antragstellung)

8. Wie viele Klassenräume haben die kreiseigenen Schulen insgesamt? (Angaben bitte aufgeschlüsselt nach Schulen)

9. Wie viele Klassenräume wurden seit Beginn der Pandemie mit Anlagen zur Lüftung und/oder Luftreinigung ausgestattet? (Angaben bitte aufgeschlüsselt nach Schulen und Art der Anlage ohne Berücksichtigung von CO2-Ampeln)

10. Wie viele Klassenräume werden noch nach derzeitigem Planungsstand bis zum 01. Mai 2022 mit Anlagen zur Lüftung und/oder Luftreinigung ausgestattet? (Angaben bitte aufgeschlüsselt nach Schulen und Art der geplanten Anlage ohne Berücksichtigung von CO2-Ampeln)

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