Trotz Corona: Werden Krankenhaus-Betten abgebaut?
Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um einen Sachstandbericht zu den Auswirkungen der neuen Krankenhausplanung auf Dortmund und die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Hat das MAGS die Dortmunder Krankenhäuser bereits aufgefordert, ihm gegenüber darzulegen, welche Leistungsgruppen sie zukünftig anbieten wollen?
2. Ist bekannt, an welchen Häusern es zu Leistungsreduzierungen kommen könnte und in welchem Umfang?
3. Ist die Stadt Dortmund in weiteren Planungen einbezogen, wenn in welcher Form?
4. Falls es zum Abbau sogenannter Überkapazitäten kommt: Werden die Vorgaben des neuen Krankenhausrahmenplanes mit Vertretern der Stadt Dortmund diskutiert, bestehen Einflussmöglichkeiten?
5. Sind Möglichkeiten eines öffentlichen Diskurses – z.B. als kommunale Kranken-hauskonferenz - über die Resultate insbesondere unter dem Gesichtspunkt eines angemessenen Versorgungsbedarfs und der Auswirkungen auf Arbeitsplätze bei der Erstellung der Regionalkonzepte möglich und geplant?
Begründung:
Mit der Erstellung eines neuen Krankenhausrahmenplans bis Ende 2020 will die jetzige Landesregierung sich von der Bettenplanung als Grundlage der Krankenhausplanung in NRW verabschieden. Stattdessen soll es zu leistungs- und qualitätsorientierten Planungsvorgaben kommen, um diese dann im Laufe des Jahres 2021 in regionalen Planungskonzepten umzusetzen. Erklärtes Ziel des Gesundheitsministers Laumann ist es, so vermeintliche Überkapazitäten der stationären Krankenversorgung abzubauen. Grundlage des neuen Planungsverfahrens ist ein vom MAGS in Auftrag gegebenes Gutachten, das eine Bestandaufnahme der aktuellen Leistungsangebote in den 16 Versorgungsgebieten in NRW enthält, verbunden mit einer Bedarfsprognose bis 2030. Zukünftig soll die Planung nach insgesamt 70 planungsrelevanten medizinischen Leistungsgruppen erfolgen, die in ihrer Systematik den Fallpauschalen (DRGs) entsprechen. Der zukünftige Versorgungsbedarf ergibt sich demnach ausschließlich aus der regionalen Inanspruchnahme einzelner Leistungsgruppen. Auf dieser Grundlage sollen im Krankenhausrahmenplan des Landes den einzelnen Planungsregionen quantitative Vorgaben zu den jeweiligen Leistungsgruppen gemacht werden, um diese dann in den regionalen Planungsverfahren auf die Krankenhäuser zu verteilen. Zuvor ist jedoch dem Land anzuzeigen, wer welche Leistungsgruppen anbieten möchte. Gibt es im Verhältnis zu den prognostizierten Vorgaben und den anzeigten Wünschen ein Überangebot, so ist es vorgesehen, dies durch die Schließung von Abteilungen oder ganzer Krankenhäuser zu bereinigen. Für Dortmund, das neben Bochum und Herne zum Versorgungsgebiet 13 gehört, zeigt das Gutachten eine angeblich erhebliche Überversorgung in 21 Leistungsgruppen und in 30 Leistungsgruppen eine nur geringere Überversorgung. Für den Standort Dortmund mit seinen 11 Krankenhäusern und Kliniken kann dies zu einer erheblichen Reduzierung des Versorgungsangebots sowie dem Verlust zahlreicher qualifizierter Arbeitsplätze führen. Angesichts der Tatsache, dass die Kommunen in NRW 40 % der vom Land beschlossenen investiven Mittel der Krankenhausfinanzierung übernehmen müssen, liegt es aus unserer Sicht im Interesse der Stadt Dortmund, die Strukturentwicklung des stationären Versorgungsangebotes zu beeinflussen. Und zwar nicht nur vor dem Hintergrund wahrscheinlicher weiterer Kostensteigungen durch zusätzliche Investitionen, die mit einer Zentralisierung verbunden sind. Von wesentlicher Bedeutung ist es, eine qualitativ hochwertige Versorgung aller Bevölkerungsgruppen sicherzustellen. Der hierzu erforderliche differenzierte Bedarf, kann nicht allein durch medizinische Leistungsgruppen bestimmt werden.
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