Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Duisburg

Unterbringung von Obdachlosen in Duisburger Einrichtungen

Die den Betreibern von Obdachlosen-Sammelunterkünften von der Stadt gezahlten Tarife für die Unterbringung pro Person (bis zu 900 € monatlich) übersteigen die den Sozialleistungs-Betroffenen vom Jobcenter und Sozialamt für eine normale Wohnung gewährten „Kosten der Unterkunft“  (derzeit für Alleinstehende monatlich 371 € Nettokaltmiete + angemessene Heizkosten) erheblich.

Daher haben wir bezugnehmend auf die Beschlussvorlage DS 15-0452 vom 12.08.2015 (Gebührentarife siehe Anlage) folgende Fragen zum aktuellen Stand:

  1. Haben sich die Tarife verändert?
  2. Sind neue Objekte hinzugekommen? Wenn ja: welche Objekte zu welchen Tarifen? Sind bisherige Objekte ausgeschieden?
  3. Folgende Fragen jeweils aufgegliedert nach den einzelnen Objekten: Wieviel m² haben die Betroffenen jeweils einzeln für sich? Haben sie dort abschließbare Einzelräume oder sind mehrere Betroffene in einem Raum untergebracht? Wie wird die Einhaltung der Corona-Schutzbestimmungen gewährleistet?
  4. Worauf beziehen sich die Tarife?

a.) einerseits aufgegliedert nach den einzelnen Objekten
b.) andererseits aufgegliedert (mindestens) nach

  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungskosten
  • andere Kosten (dann bitte erläutern)

5. Müssen auch die Betroffenen einen Teil dieser Kosten übernehmen? Wenn ja: folgende Fragen aufgegliedert nach den einzelnen Objekten:

a.) werden Empfänger(innen) von Leistungen nach SGB II („Hartz 4“) und SGB XII („Grundsicherung“) die „Kosten der Unterkunft“ (derzeit für Alleinstehende 371 € Nettokaltmiete + angemessene Heizkosten) nicht ausgezahlt und direkt an die Einrichtungen überwiesen?

b.) müssen Empfänger(innen) von Leistungen nach SGB II („Hartz 4“) und SGB XII („Grundsicherung“) einen Teil ihres nicht für die Unterkunft vorgesehenen Regelsatzes (derzeit 446 € für Alleinstehende) an die Einrichtungen abtreten? Wenn ja, für welche der folgend aufgeführten Leistungen:

  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungskosten
  • andere Kosten (dann bitte erläutern)
  • Werden Abrechnungen erstellt und den Leistungsberchtigten ausgehändigt?
  • Wird der Restbetrag ausgezahlt in Bar / P-Konto?
  • Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden die Gelder einbehalten?

Kontakt

kommunalpolitisches forum nrw e.V.
Geschäftsstelle:
Severinstraße 1
45127 Essen

Telefon: 0203 - 31 777 38-0
E-Mail: buero@kopofo-nrw.de

Sprechzeiten in der Regel:
Dienstag bis Donnerstag
10:00 bis 16:00 Uhr

Mehr Informationen unter diesem Link.