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Die Linke im Rat der Stadt Essen

Antrag: Bedingungen für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen und Trägern

Die Stadtverwaltung soll sich sowohl bei der Integrationsarbeit als auch im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe weiterhin um Zusammenarbeit mit möglichst vielen und unterschiedlichen Institutionen und Trägern bemühen. Für die finanzielle Unterstützung wird von der Stadtverwaltung folgendes erwartet:

Institutionen, Träger, Vereine und andere Körperschaften bekommen eine finanzielle Unterstützung, wenn sie eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit erhalten haben.  Ihre Arbeit und Tätigkeit darf nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Dies beinhaltet ausdrücklich die Ablehnung jeglicher Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere Rassismus und Antisemitismus, wie er zum Beispiel von der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) definiert wird.

 

Begründung:

Zu den Kriterien der Gewährung einer Gemeinnützigkeit gehört u.a. die Förderung der Völkerverständigung. Damit ist jede Form von Rassismus und Antisemitismus ausgeschlossen. Das Finanzamt prüft alle drei Jahre, ob die Gemeinnützigkeitsgrundsätze eingehalten werden. Damit ist eine unparteiische staatliche Institution involviert.

Mit dem Bezug auf die Arbeitsdefinition des Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) ist es gewährleistet, dass das Existenzrecht Israels anerkannt werden muss. Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, kann nicht als antisemitisch betrachtet werden


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