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Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Essen

Antrag: Maßnahmen zur Verhinderung von Energiearmut

Sehr geehrte Frau Schürmann, sehr geehrte Frau Asche, sehr geehrte Frau Schmutzler-Jäger, sehr geehrter Herr Kufen, sehr geehrter Herr Schlauch,

die Fraktion DIE LINKE beantragt, die o. g. Ausschüsse empfehlen, der Rat der Stadt beschließt:  

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. folgende Daten für die Beratung in den Fachausschüssen nachzureichen, die laut Ratsbeschluss vom 23. Februar 2022 (Antrag 0413/2022/CDU/GRÜNE) über die letzten vier Jahre dargestellt werden sollten:
    • Energiesperren (Strom, Gas, Wasser),
    • Überschreitungen der Nichtprüfgrenze sowie als nicht angemessen beurteilte Heizkosten bei Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII,
    • Erhebungen zu Anfragen an die Stadt Essen (inklusive der von ihr betriebenen Institutionen und Einrichtungen) zur Sicherung der Energieversorgung;
  2. in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen und E.ON als Grundversorgern, dem JobCenter Essen sowie den gemeinnützigen Beratungsstellen, wie z.B. der Schuldnerberatung, ein Konzept zur Verhinderung von Strom- und Gassperren zu entwickeln und dazu einen Not- und Hilfsfonds einzurichten und bekannt zu machen. Die Stadtwerke Essen und E.ON werden als Grundversorger vom Rat aufgefordert, sich an der Finanzierung dieses Fonds zu beteiligen;
  3. auf die Landesregierung NRW einzuwirken, dass sich auch das Land NRW an einem Not- und Hilfsfonds beteiligt;
  4. Informationsmaterial über das JobCenter, die Stadtteilbüros und die  Seniorenzentren 60 + anzubieten, die auf entsprechende Hilfsangebote innerhalb der Stadt hinweisen, wenn Energie- und Mietkosten nicht mehr getragen werden können; 
  5. Gespräche mit den Grundversorgern zur möglichen Einführung einer Ombudsstelle gegen Energiearmut nach dem Wiener Modell zu führen, die individuelle Lösungsangebote bei Energieschulden entwickelt und den Menschen über einen längeren Zeitraum Hilfestellung gewährt;
  6. die Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten bei SGB II- und SGB XII-Bezieher:innen proportional entsprechend der gestiegenen Energiekosten anzuheben und regelmäßig die Grenzen zu überprüfen.

Begründung:

Die Energiekosten steigen rasant, die Preise für Gas erhöhen sich ab dem 1. Oktober um 127 Prozent.  Beim Strom sieht es ähnlich aus und ein Ende der Fahnenstange ist noch nicht in Sicht.  Die Hilfsverbände befürchten eine Zunahme finanzieller Probleme bis hinein in mittlere Einkommensschichten, bei den unteren Einkommensschichten droht geradezu eine Energiearmut.  In dieser Situation ist in erster Linie der Bund in der Pflicht für eine Entlastung zu sorgen. Das wird aber nicht ausreichen. Es muss an vielen Stellschrauben gedreht werden um den Bürgerinnen und Bürgern zu helfen. Die Kommunen und die Energieversorger sind auch in der Pflicht.

Gerade letztere müssen ein Interesse daran haben, vor die Lage zu kommen, ihren Kundinnen und Kunden Gas oder insbesondere Strom abzustellen. Das wurde in anderen Städten erkannt und in Hannnover, Bremen, Köln oder München wurden bzw. werden Nothilfefonds für soziale Härtefälle eingerichtet um Strom- und Gassperren zu verhindern. Um die Verwaltung dabei zu unterstützen, sollte die  Zusammenarbeit mit den gemeinnützigen Beratungsstellen gesucht werden. Auch eine Ombudsstelle wie in Wien kann dazu beitragen, den Menschen zu helfen und die Verwaltung zu entlasten. Mit dem Fonds zur Vermeidung von Obdachlosigkeit gibt es beim Sozialamt bereits ein ähnliches Instrument.

Außerdem sollten die Nichtprüfungsgrenze für Heizkosten so angehoben werden, dass sie mit den steigenden Preisen mithalten kann. So kann die Schieflage zwischen den angesetzten Pauschalen und den tatsächlich entstehenden Kosten aufgefangen und eine indirekte Kürzung der bereits jetzt nicht zum Lebensunterhalt ausreichenden Mittel verhindert werden.


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