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Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum

Bochumer Kulturschirm aufstocken

Der Ausschuss möge beschließen:

Der Hilfsfonds für die Bochumer Kunst- und Kulturszene in privater Trägerschaft (freie Kulturszene) wird aufgrund der anhaltenden Folgen der Corona-Pandemie mit einem zusätzlichen Budget von 180.000 EUR ausgestattet.

Begründung zur Dringlichkeit:

Wie jetzt öffentlich geworden ist, ist der auf der Ratssitzung am 30. April beschlossene Rettungsschirm für die Bochumer Kultur (Vorlage Nr. 20201005) in Höhe von 120.000 Euro bereits vollkommen verausgabt. Die Summe reicht nicht annähernd aus, um die mit dem Beschluss verkündeten Ziele zu erreichen. Da es um die Sicherung von Existenzen und um den Erhalt der grundlegenden kulturellen Infrastruktur geht, und bereits jetzt keine Mittel mehr zur Verfügung stehen, ist eine Aufstockung dringlich.

Begründung zur Sache:

Aufgrund der Corona-Pandemie-Restriktionen sind Künstler*innen, Initiativen, Vereine und Kultureinrichtungen weiterhin in gravierender Weise von den sozialen und wirtschaftlichen Folgen betroffen. Um die daraus resultierenden Einnahmeausfälle, die nicht durch bereits bestehende Soforthilfen kompensiert werden können, abzufedern und die Freie Kulturszene in Bochum in ihrer Breite und Qualität möglichst zu erhalten, soll der „Bochumer Kulturschirm“ mit einem zusätzlichen Budget von 180.000 EUR ausgestattet werden.

Auf dieser Sitzung des Kulturausschusses wird unter anderem über die Gewährung eines Corona-bedingten Sonderzuschusses für das Schauspielhaus Bochum in Höhe von 1,8
Millionen Euro abgestimmt. Dieser Zuschuss für das Schauspielhaus ist richtig und notwendig. Allerdings wird mehr als die Hälfte des Kulturangebots in Bochum von den Trägern und Initiativen der Freien Kultur sowie von den freien Kulturschaffenden und Künstler*innen gewährleistet. Mit einer einseitigen Erhöhung das Etats nur für das Schauspielhaus ohne Berücksichtigung der existenziellen Krisen im Bereich der freien Kultur würden die Prioritäten im Kulturhaushalt weiter zuungunsten der freien Szene verschoben. Um die aktuell größten Härten in diesem Bereich abzumildern, ist notwendig, dass der freien Szene mindestens zehn Prozent der Summe zur Verfügung gestellt wird, die das Schauspielhaus als Sonderzuschuss erhält.

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