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Die Linke im Rat der Stadt Essen

Ergänzungsantrag zu TOP: Hochhausentwicklungskonzept

 

In den Planungsgrundsätzen des Hochhausentwicklungskonzeptes auf Seite 26 werden folgende Sätze mit aufgenommen:

  • bei Punkt 5: „Hochhäuser sollten in der Regel eine Höhe von 60 Metern nicht überschreiten“
  • bei Punkt 6: „Gleichzeitig sollen insbesondere in für Wohnen genutzten Hochhäusern soziale Zwecke eine hohe Priorität haben.“
  • bei Punkt 8: „Im Bebauungsplan soll bei Wohnprojekten ein verbindlicher Anteil öffentlich geförderter Wohnungen vorgesehen werden. Sofern das bei Bauvorhaben, die nur ein Hochhaus umfassen, auch mit einer Einzelfallgenehmigung des zuständigen Ministeriums nicht möglich ist, soll ein hoher Anteil preisgedämpfter Wohnungen vorgesehen werden.“

Detail AnträgeBegründung:

 

In den Planungsgrundsätzen ist zu Recht von „menschlichen Maßstäben“ bei der Hochhausentwicklung die Rede. Dazu gehört öffentlicher Raum ebenso, wie die Schaffung von öffentlich geförderten oder anderen preiswerten Wohnraum. Das soll in den Grundsätzen betont werden, auch um die Akzeptanz von Hochhausprojekten zu erhöhen. In anderen Städten wie Düsseldorf gibt es ähnliche Regelungen.

Außerdem soll laut den Planungsgrundsätzen der Bau von Hochhäusern „nachhaltig“ sein. Allerdings haben Hochhäuser, vor allem solche mit über 60 Metern, einen deutlich größeren  „ökologischen Fußabdruck“. Denn ab 60 m gelten verschärfte Bauvorschriften. Sie schaffen auch keine
dichte Bebauung, denn die einzuhaltenden Abstände sind viel größer als bei einer sechs- oder siebengeschossigen Bebauung.
 


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