Information über das Beistandsrecht beim Jobcenter Kreis Wesel
Sehr geehrter Herr Dr. Müller,
sehr geehrte Damen und Herren,
zur oben genannten Sitzung stellen wir folgenden Antrag.
Das Jobcenter Kreis Wesel wird gebeten, seine Kund*innen in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen auf das Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 hinzuweisen. Danach kann ein Beteiligter zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht hinzuweisen.
Dieser Hinweis soll deutlich hervorgehoben und integraler Bestandteil der Einladung sein.
Begründung:
Da bei den Einladungen zu Gesprächsterminen im Jobcenter explizit auf die Rechtsfolgen bei einem Versäumnis hingewiesen wird, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass auch auf das Beistandsrecht hingewiesen wird.
Kontakt
kommunalpolitisches forum nrw e.V.
Geschäftsstelle:
Severinstraße 1
45127 Essen
Telefon: 0203 - 31 777 38-0
E-Mail: buero@kopofo-nrw.de
Sprechzeiten in der Regel:
Dienstag bis Donnerstag
10:00 bis 16:00 Uhr
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