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Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Rhein-Erft

Keine Verrechnung von EU-Fördermitteln mit Strukturhilfen aus dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen

Sehr geehrter Herr Landrat,

zum Tagesordnungspunkt A. 14 der Sitzung des Kreisausschusses am 06. Mai 2021 "Keine Verrechnung von EU-Fördermitteln mit Strukturhilfen aus dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen" werden wir folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung stellen:

Der Kreisausausschuss des Rhein-Erft-Kreises fordert die Landesregierung NRW auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Zusagen der Bundesregierung aus dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen auf Fördermittel für das Rheinische Kohlerevier eingehalten werden und eine Verrechnung dieser Fördermittel mit EU-Mitteln des just Transition Fund nicht erfolgt.

Begründung:
Der Bundestag hat mit dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (Art. 1 Investitionsgesetz Kohleregionen) Finanzhilfen für die Kohleregionen  beschlossen. Danach sind längstens bis zum Jahr 2038 insgesamt 40 Mrd. Euro vorgesehen, von denen 14 Mrd. Euro als Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und ihrer Gemeinden und Gemeindeverbände vorgesehen sind. Dem Land NRW und damit dem Rheinischen Revier steht von diesen Mitteln ein Anteil von 37 %, d.h. ein Volumen von 5,18 Mrd. Euro zu.

Daneben und ergänzend stellt auch die Europäische Union als Teil ihres "Green Deal" über den Just Transition Fund (JTF) Fördermittel bereit, die speziell für Regionen und Sektoren vorgesehen sind, die besonders von dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft betroffen sind, wie die Kohleregionen. Diese Regionen sollen zusätzliche Mittel für einen zukunftsorientierten Strukturwandel erhalten. Das Volumen des JTF beträgt bei einer Laufzeit von sieben Jahren 17,5 Mrd. Euro, von dem Deutschland knapp 2,3 Mrd. Euro zustehen. Legt man den im Strukturstärkungsgesetz geregelten Verteilungsschlüssel zugrunde, stehen dem Rheinischen Revier aus dem JTF der EU 37 %, d.h. weitere 851 Mio. Euro zu.

Allerdings versucht die noch amtierende Bundesregierung, die ergänzende EU-Förderung umzuwidmen und die den Braunkohlerevieren zustehenden Fördermittel aus dem Just Transition Fund für Zwecke der Haushaltsanierung des Bundes einzusetzen.

Auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hat die Bundesregierung am 23.12.2020 mitgeteilt (siehe BT-Drucksache 19/25614 vom 23.12.2020 -Antwort auf Frage 40):

"Der Koalitionsausschuss hat am 25. August 2020 beschlossen, die zu erwartenden EU-Mittel aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund - JTF) zur Erfüllung der Zusagen aus dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) einzusetzen. JTF und StStG sind mit Blick auf die Maßnahmen und Projekte nicht vollständig deckungsgleich, zielen aber beide darauf ab, Regionen beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu unterstützen. Die Höhe der für die Kohleregionen erforderlichen Unterstützung wurde von der Kommission ,,Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" in einem gesamtgesellschaftlichen Kompromiss festgestellt. Die Absicht der Bundesregierung, Mittel aus dem JTF zur Erfüllung der Zusagen des StStG einzusetzen, ist haushaltspolitisch mit Blick auf die einzuhaltenden finanzverfassungsrechtlichen Verschuldungsspielräume geboten."
(Siehe: dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/256/1925614.pdf)

Daraufhin stellte die LINKE im EU-Parlament eine Anfrage, die von der zuständigen Kommissarin Elisa Ferreira im Namen der Europäischen Kommission am 16.03.21 (E-000 186/2021) u.a. wie folgt beantwortet wurde:

"Um die Wirkung des Fonds für einen gerechten Übergang zu optimieren und alle Aspekte eines gerechten Übergangs sicherzustellen, sollten die Mittel des Fonds die nationalen politischen Maßnahmen verstärken und nicht die nationalen Haushaltsmittel ersetzen, die für die Umsetzung des Strukturreformgesetzes (StStG2) in den Gebieten vorgesehen sind, auf die auch der Fonds abzielt. Diese nationalen Haushaltsmittel können allerdings in Form einer nationalen Kofinanzierung die im Rahmen der Programme des Fonds für einen gerechten Übergang bereitgestellte Unterstützung ergänzen."
(Siehe: www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2021-000_186-ASW_DE.html)

Das heißt: Die von der Bundesregierung beabsichtigte Verrechnung der EU-Milliarden ist unzulässig und damit eine missbräuchliche Zweckentfremdung. Allerdings kommt - was vernünftig sein dürfte - eine Kofinanzierung von Maßnahmen zum Strukturwandel in Betracht.

Die Auswirkungen der von der Bundesregierung beabsichtigten missbräuchlichen Zweckentfremdung der Fördermittel wären finanziell und damit für unsere Region auch wirtschaftlich gravierend, da dem Rheinischen Revier auf diesem Wege EU-Fördermittel i.H.v. 121,57 Mio. Euro jährlich - in 7 Jahren insgesamt: 851 Mio. Euro - vorenthalten würden.

Da die Kommunen Teil des Landes NRW sind, ist die Landesregierung gehalten, dafür Sorge zu tragen, dass zugesagte Fördermittel des Bundes nicht zum Nachteil anspruchsberechtigter Regionen - wie hier zum Nachteil des Rheinischen Reviers und der Revier-Kommunen - vorenthalten werden. Gesetzliche Zusagen sind einzuhalten.


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