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Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Aachen

Mehr Freiflächen Photovoltaik in Aachen für die Energiewende – Nutzbarmachung des EEG Vorrangs nach EEG §37

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

der Rat möge beschließen:

  1. Die Stadt Aachen ändert den Flächennutzungsplan (FNP) für die Vorrangflächen nach EEG §37 (1) 2, speziell nach EEG §37 (1) 2 b) und c), d. h. Konversionsflächen und Flächen links und rechts von Autobahnen und Bahnlinien von je 200m Tiefe auf dem Gebiet der Stadt Aachen mit dem Nutzungsziel, Freiflächen für PV Anlagen auszuweisen.
  2. Die Stadt Aachen wirbt aktiv für PV Freiflächenanlagen auf diesen Flächen und erstellt zeitnah entsprechende Bebauungspläne.

Begründung
Die Klimakrise schreitet dramatisch fort. Auch ganz aktuell mit dem durch nichts zu rechtfertigenden Angriffskrieg von Putin-Russland auf die Ukraine, wird uns schmerzlich bewusst, wie sehr wir alle noch von fossilen Energien abhängig sind und uns aus dieser Abhängigkeit befreien müssen. Ja, erneuerbare Energien sind Freiheitsenergien! Bisher lag der Fokus in Aachen auf Windenergie und Photovoltaik auf Dächern. Um möglichst schnell die Transformation zu schaffen, können und dürfen wir nicht auf PV-Freiflächenanlagen verzichten.

Diese erfahren im Erneuerbare Energien Gesetz EEG §37 (1) 2 einen Vorrang. Speziell Konversionsflächen (EEG 2021 §37 (1) 2.b)) und Flächen entlang von Autobahnen und Schienen (EEG 2021 §37 (1) 2.c)) bieten sich an.

Aachen verfügt über ca. 50 km dieser Verkehrswege und viele Konversionsflächen aus ehemals wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung.

Die Initiative „Aachen hat Energie“ hat unter https://www.aachen-hat-energie.de/sonne/freiflaechen_ahe.htm dankeswerterweise schon Vorarbeit geleistet und zeigt potentielle Flächen nach EEG 2021§37 (1) 2.c) auf, so dass einer schnellen Prüfung und Beginn einer FNP Änderung nichts im Wege steht.

Natürlich müssen viele Belange abgewogen werden, so dass wir realistischer Weise mit 200 ha rechnen.

Bei 200 ha und mit einer Flächenbelegung von 33 % sprächen wir von 132 MW Leistung und die erzeugte Energie läge bei 119 GWh pro Jahr, genug Strom für 30.000 4-Personen-Haushalte (bei 4.000 kWh/a)!

33 % ist eine sehr geringe Flächenbelegung und gilt unseres Wissens bei Naturschutzverbänden damit als Biodiversitäts-Anlage, so dass auch der Natur-/Artenschutz von solchen Flächen profitiert.

Auch auf Konversionsflächen ist nach EEG eine Förderung möglich, wenn diese aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung stammen, die sich nicht in einem Naturschutzgebiet oder Nationalpark befinden.

Auch solche Flächen sollten dringend in den Fokus genommen werden.

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