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Fraktion DIE LINKE. im Städteregionstag Aachen

Musterantrag: Krankenhäuser

Das Gremium XY möge beschließen:

Die Gebietskörperschaft XY stellt sich konsequent gegen jedes Vorhaben, die vorhandene regionale Krankenhausstruktur in der Fläche zugunsten nur noch weniger „Superkliniken“ aufzugeben.

Die Gebietskörperschaft XY weist Versuche von privaten Anlegern, Politik und Teilen der Medien in diesem Sinne zurück, die entgegen der Faktenlage behaupten: Ein drastischer Strukturwandel weg von einer leicht zugänglichen hin zu einer ausgedünnten, zentralisierten Krankenhauslandschaft seien der Gesundheit der Bevölkerung und dem Gemeinwohl förderlicher. Die oberste Prämisse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen von max. 30 Minuten Fahrtzeit zu Krankenhäusern mit  Notfallkliniken bliebe bei zigtausend Einsätzen pro Region ein frommer Wunsch. Zudem wären 30  Minuten Fahrtzeit bei Notfällen untauglich und unverantwortlich.

Die Gebietskörperschaft XY stellt fest: Aus diesen grundgesetzlich verankerten Staatsaufgaben zwingend, dass ein Recht aller EinwohnerInnen auf gleichberechtigten Zugang zum solidarisch finanzierten Gesundheitssystem sicherzustellen ist.

Die Gebietskörperschaft XY kritisiert Versuche, durch Koppelung von Fördermitteln an freiwillige Schließung von Krankenhäusern und akutstationäre Versorgungskapazitäten  „auf leisen Sohlen“ sowie hinter dem Rücken der Bevölkerung die Gesundheitsversorgung zu zentralisieren.

Der neue NRW-Krankenhausplan soll Ende 2020 und im Jahr 2022 abgeschlossen sein, und mit ihm die Entscheidung über Vergabe von Versorgungsaufträgen. Die Umsetzung soll im Jahr 2022 abgeschlossen sein. Jedoch fehlt den Krankenhäusern und der Öffentlichkeit über die angewendeten Kriterien jegliche Transparenz. Die behaupteten Strukturqualitäten von Superkliniken wie Vorhaltung von Großgeräten und Personal ignorieren, dass akute Krankheitsfälle nicht vorhersehbar sind, dass Behandlungsanlässe und -verläufe individuell sind und dass Qualität durch gute Zusammenarbeit multiprofessioneller Teams entsteht. Durch die Praxis vielfach widerlegt ist auch die irreführende pauschale Annahme, dass die Leistungen der Großkliniken im Vergleich zu den regionalen Häusern qualitativ hochwertiger seien.

Die Gebietskörperschaft XY bekennt sich und unterstützt nachdrücklich die grundgesetzlichen Verpflichtungen, die sich aus den unabänderlichen Artikeln des Grundgesetzes über die Einhaltung der Menschenrechte und die Sozialstaatlichkeit ergeben. Es besteht eine verfassungsrechtliche und gesetzliche Gewährleistungsverantwortung für die stationäre Gesundheitsversorgung im Sinne geschützter Gemeinwohlbelange.

Die Gebietskörperschaft XY gibt im Lichte der Corona-Virus-Ereignisse in 2020 zu bedenken, dass bei nur noch wenigen zentralisierten Superkliniken die Kapazitäten bei weitem nicht ausreichend wären für die Quarantäne infizierter Personen, die qualifizierte Behandlung symptomatisch Erkrankter und die normale Versorgung der nicht Epidemie-betroffenen Bevölkerung. Das Gleiche gilt für Großunfälle und Naturkatastrophen.


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