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Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Wesel

Resolution zum Regionalplan Ruhr der LINKEN. im Kreistag Wesel

Sehr geehrter Herr Landrat,

hiermit beantragen wir, nachstehende Resolution für die

Sitzung des Umwelt- und Planungsausschuss am 20.02.2019:

zum TOP 3. Regionalplan Ruhr: Stellungnahme des Kreises Wesel

sowie zur Sitzung des Kreisausschusses am 27.02.2019:

zum TOP 3. Regionalplan Ruhr: Stellungnahme des Kreises Wesel aufzunehmen.

Vorbemerkung

Die Verabschiedung des Regionalplanentwurfs 2018 (REP-E) stellt uns vor eine politische Entscheidung! Mit politischer Entscheidung ist gemeint: Es geht um Grundsätzliches – um die Vorgabe einer Richtung und nicht um das eine oder andere Detail. Allerdings entscheidet die Politik nicht über den REP-E, sondern über die Stellungnahme des Kreises zu diesem Regionalplanentwurf. Der Sachverhalt ist zweifelsfrei komplex und eine entsprechende Haltung nicht einfach zu entwickeln. Denn dieser Stellungnahme liegen neben dem REP-E immerhin der noch gültiger Landesentwicklungsplan von 2017 (LEP 2017) und der Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans (LEP-E) zugrunde. Daher bedeutet eine Positionierung zur Stellungnahme des Kreises automatisch auch eine zu den Landesentwicklungsplänen.

Für die Politik im Kreis ist es kaum möglich, ins Detail gehende Positionen vorzuglegen. In einigen, nicht wenigen Punkten, finden sich Übereinstimmungen mit dem Kreispapier. Allerdings nicht mit der sich in ihm ausdrückenden Grundtendenz. Es ist sicher einfacher einzelne Forderungen zu formulieren, wenn sie auf mehr oder weniger deutlich ausgewiesenen Interessen fußen:

  • Die IHK Duisburg-Kleve-Wesel verlangt schon seit Jahren mehr Baurecht. Das heißt aber nichts anderes als erhöhter Flächenverbrauch. Sie vermittelt dabei den Eindruck, als hinge „unser“ Wohlstand davon ab, dass eine wachsende Anzahl von neuen, durch die Gemeinden subventionierten Gewerbegebieten entsteht.
  • Die Kieswirtschaft am Niederrhein äußert schon seit Jahrzehnten, wo sie künftig weiteren Kies aus der Erde holen möchte: Dort, wo er mit möglichst niedrigem Aufwand zu erschließen ist. Dass ihre Vorhaben mit dem Wasser-oder Vogelschutz kollidieren, spielt keine Rolle. Einzelne entstehende Naturreservate sind ein Kollateralnutzen, nicht der Zweck der Abgrabungen
  • Die Kommunen sehen sich als Konzern und als Marke. Als Marke Stadt A tritt sie in Konkurrenz gegen die regionalen Marken B, C, D, usw. um Bürger und Bürgerinnen mit hohen Einkünften und um Gewerbe. Voraussetzung für einen erfolgreichen Wettstreit sind Siedlungsflächen zu günstigen Bodenpreisen für Wohnbebauung und Gewerbeflächen. Die Gemeinde frisst sich schleichen in die Außenbereiche.

Den politischen Entscheidungen liegen auch Erkenntnisse und damit Interessen zugrunde.

So sollen weniger neue Flächen verbraucht werden:

  • Der tägliche Flächenverbrauch soll weiterhin an dem „5 ha-Ziel“ festhalten und in den nächsten fünf Jahren auf 3 ha reduziert werden.
  • Es ist richtig, dass Reserveflächen, ob für Wohnbebauung oder für die Ansiedlung von Gewerbe, wenn sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht genutzt werden können, zurückgenommen werden müssen.
  • Der Kiesabbau muss eingeschränkt und langsam zurückgeführt werden. Ein Garantiezeitraum von 20 Jahren ist mehr als hinreichend. Er ist in den nächsten zehn Jahren schrittweise auf 15 Jahre zu reduzieren. Dort, wo der Kiesabbau primär den Zweck verfolgt, Natur- und Vogelschutz zu verbessern, soll  auch weiterhin Kies abgegraben werden können.
  • Die endliche Ressource Kies muss einen Preis haben. So erhalten auch Alternativen und ihre Fortentwicklung (z.B. Kies-Recycling) eine Chance. Sie müssen allein schon wegen der begrenzten Verfügbarkeit dieses Rohstoffs entwickelt und angewendet werden.

Die Siedlungs- und Strukturpolitik muss der Mehrheit der Bevölkerung genügen. Sie muss:

  • die Versorgung mit  privaten und  öffentlichen Dienstleistungen zu zumutbaren Bedingungen sichern;
  • preiswerte Wohnungen in räumlicher Nähe zu einem vielfältigen Arbeitsplatz-, Dienstleistungs- und Freizeitangebot bereitstellen;
  • die wachsende Umweltbelastung und wachsende Flächenversiegelung reduzieren.
  • die erzwungene Mobilität abbauen;
  • sichere, bequeme und umweltfreundliche Verkehrsmittel zu tragbaren  Preisen anbieten;
  • Kreis und Kommunen von indirekter Subventionierung  privater Gewinninteressen (z.B. bei Ankauf und Erschließung von Gewerbeflächen) befreien.

Der noch gültige Landesentwicklungsplan 2017 kommt unseren Forderungen in vielen Punkten näher als so manche Vorstellung von Kommune und Kreis.


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