Richtlinie "Kommunales Modernisierungsprogramm Bochum"
Der Ausschuss möge beschließen:
Der Wortlaut unter 1. wird wie folgt geändert: Der Richtlinie zum Kommunalen Modernisierungsprogramm (siehe Anlage) wird mit einer Änderung zugestimmt. In §3 Punkt 10 wird folgender Spiegelstrich ergänzt:
- sich durch die Maßnahmen die Warmmiete bei Mietwohnungen nicht erhöht. Werden im Zusammenhang mit der Modernisierung Nettokaltmieten stärker erhöht als die Nebenkosten durch die Maßnahmen sinken, ist die Förderung in voller Höhe zurückzuzahlen.
Begründung:
Viele Menschen in unserer Stadt haben begründete Angst vor zusätzlichen Mieterhöhungen. Vermieter*innen nutzen Modernisierungen häufig dazu, um hinterher eine höhere Miete zu verlangen. Die Stadt sollte aber keine Anreize dafür schaffen, ärmere Haushalte zusätzlich zu belasten oder sogar zu verdrängen. Deshalb sollten die Förderbedingungen sicherstellen, dass nur solche Modernisierungen finanziell gefördert werden, durch die sich die Warmmiete nicht erhöht
Benny Krutschinna
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