Verbot von Schottergärten
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzung zum Verbot von sogenannten ‘Schottergärten’ zu erlassen
Begründung:
§ 8 (1) BauO NRW 2018 schreibt fest, dass nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke »wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und [. . . ] zu begrünen oder zu bepflanzen« sind. Gleichzeitig nimmt die Zahl an Gärten ohne jegliche Vegetation immer weiter zu. Gerade in Zeiten des Klimanotstandes ist es notwendig, die Verpflichtungen, welche uns die Bauordnung setzt, auch in konkrete Satzungen zu gießen und diese auch angemessen zu kontrollieren.
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