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Fraktion DIE LINKE & PIRATEN im Rat der Stadt Dortmund

Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE & Piraten zum Masterplan Kommunale Sicherheit

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgende Anträge. Alle Anträge sollen einzeln abgestimmt werden.

Antrag 1)

Der bisherige Beschlussvorschlag

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Kommunale Sicherheit und beauftragt die Verwaltung, den Masterplanprozess dialogorientiert fortzusetzen. Hierzu sind neben Dialogveranstaltung nach dem Muster der Quartierslabore themenbezogene Workshops und Fachgespräche durchzuführen.“

wird wie folgt geändert:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Kommunale Sicherheit und beauftragt die Verwaltung, den Masterplanprozess dialogorientiert fortzusetzen. Hierzu sind Fachgespräche durchzuführen. Sicherheitsrelevante Beschlüsse der Bezirksvertretungen, die noch auf Umsetzung warten, sollen kurzfristig abgearbeitet werden.“

Begründung:

Bei der persönlichen Teilnahme an einem Quartierslabor in Brackel hatte unsere Fraktion den Eindruck, dass die eingeladenen Menschen frustriert heimgegangen sind.

Ursache war die Einsicht, dass sicherheitsrelevante Beschlüsse der örtlichen Bezirksvertretung - in diesem Fall ging es um bessere Beleuchtung von Angsträumen - jahrelang von der Verwaltung nicht umgesetzt werden.

Die schnelle Umsetzung sicherheitsrelevanter Beschlüsse der Bezirksvertretungen bringt mehr für die Dortmunderinnen und Dortmunder als die Durchführung von Quartierslaboren.

Antrag 2)

In der Beschlussvorlage werden unter dem Punkt „Methodische Vorgehensweise“ die Sätze zur gut funktionierenden Ordnungspartnerschaft und das angeführte Shisha-Bar-Beispiel gestrichen.

Begründung:

Das Ordnungspartnerschaftsmodell  funktionierte und funktioniert nicht immer gut, weil häufig der polizeiliche Part fehlte oder fehlt.

Das Vorgehen gegen Shisha-Bars mag zwar sinnvoll sein, aber davon eine Verbesserung der objektiven Sicherheit abzuleiten, ist sehr fragwürdig. Das Thema Shisha-Bars wurde bei der Auftaktveranstaltung nicht einmal als Sicherheits-Problem benannt.

Antrag 3)

Das in der Beschlussvorlage unter Maßnahmen Nr. 3 „Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse“ genannte Thema Nachbarschaftskampagne wird kurzfristig umgesetzt.

Begründung:

Die Begründung ergibt sich aus der Beschreibung des Themas in der Anlage (Seite 110 ff). Dort wird die Wichtigkeit einer funktionierenden Nachbarschaft für das Sicherheitsgefühl erläutert.

Antrag 4)

Die Maßnahme Nr. 5 „Quartierslabore“ wird gestrichen.

Begründung:

Siehe Antrag 1.

Antrag 5)

Die Maßnahme Nr. 18 „Alkoholverkaufsverbot“ wird gestrichen.

Begründung:

Wie in der Verwaltungsanlage beschrieben, ist es für eine rechtssichere und nachhaltige Umsetzung u.a. notwendig, zum einen die Landesgesetzgebung zu ändern und zum anderen eine Videoüberwachung auszuweiten.

Beides lehnen wir ab.

Antrag 6)

Die Maßnahme Nr.21 „Videoüberwachung und Videobeobachtung“ wird gestrichen.

Begründung:

Das Thema Videobeobachtung/Videoüberwachung wurde bei der Auftaktveranstaltung nicht einmal genannt.

Das Überwachungsthema wurde vom Ordnungsamt unter der damaligen Dezernentin Diane Jägers auf die Tagesordnung einer Projektgruppensitzung gesetzt.

Als Teilnehmer  dieser Sitzung kann unser Ratsmitglied Thomas Zweier sagen, dass dieses Thema sehr kontrovers diskutiert wurde. Von einem Bürgerwunsch nach Videoüberwachung kann nicht die Rede sein.

Diese Überwachungsmaßnahmen führen zu einer Verdrängung von Kriminalität in andere Bereiche.

Besser und wirkungsvoller für mehr Sicherheit auf den Straßen sind arbeitsmarktpolitische und soziale Maßnahmen, um die Ursachen für Straßenkriminalität zu bekämpfen.

Antrag 7)

Unter Punkt 4 der Beschlussvorlage „Ausblick“ wird der 3. Absatz von „Der Masterplanprozess“ bis „durchgeführt werden“ gestrichen.

Begründung:

Die Absicht, schwerpunktmäßig Workshops durchzuführen, erhöht nicht die kommunale Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Den Passus mit den Workshops deshalb streichen.

Antrag 8)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden grundsätzlich nicht mit Waffen (Mehrzweckeinsatzstock, Pfefferspray) ausgerüstet.

Begründung:

Waffen geben häufig nur ein subjektives Gefühl der Sicherheit. Schnell kann es ungeübten Menschen passieren, dass die eigene Waffe gegen sie selbst eingesetzt wird. Waffen habe das Potential, angespannte Situationen eskalieren zu lassen.

Der Einsatz von Pfefferspray ist z. B. der Bundeswehr im Auslandseinsatz – auch für Feldjäger – nach dem Protokoll über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege, kurz Genfer Protokoll, „gegenüber angehörigen gegnerischer Streitkräfte“ verboten.

Kurse in Deeskalation und Selbstverteidigung sind selbstverständlich wichtig und sollen durchgeführt werden.

Antrag 9)

Auf eine „Null-Toleranz-Strategie“ gegen Kleinkriminelle wird verzichtet.

Begründung:

Die so genannte „Null-Toleranz-Strategie“ birgt erhebliches Problempotenzial. Viele Verwarngelder oder Bußgelder werden Menschen ohne festen Wohnsitz, ohne Arbeit oder Drogenbenutzer*innen nicht bezahlen können, welches zwangsläufig Ersatzfreiheitsstrafen nach sich zieht. Hier sind sozialpolitische Maßnahmen auf lange Sicht sinnvoller. Ebenso sollte eine Substituierung Drogenabhängiger in Dortmund auf den Weg gebracht werden. Eine Legalisierung von Cannabis wäre ebenfalls eine sinnvolle Maßnahme.

Antrag 10)

Die „Primäre Prävention“ (Seite 27 in der Anlage) wird ausgeweitet.

Begründung:

Zur primären Prävention gehört auch das Vermeiden ökonomisch erkennbar nicht auskömmlicher Lebenslagen. Geeignete präventive  Maßnahmen liegen im Bereich der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik wie auch in Hilfsangeboten in Situationen, die durch ökonomische Aussichtslosigkeit gekennzeichnet sind und aus der sich die Betroffenen aus eigener Kraft nicht befreien können. Beispielhaft ist hier Beratung für Überschuldete zu nennen.

Auch Beschaffungskriminalität und Beschaffungsprostitution sind nur durch erfolgreiches Auflösen der zugrunde liegenden persönlichen medizinischen bzw. psychischen Problemlage zu beheben.

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