Anschaffungen von Tablets und Laptops
Sehr geehrte Frau Dr. Kohlmeyer,
sehr geehrte Damen und Herren,
Der Bildungsausschuss möge beschließen, dass die für die Jahrgänge 7 der weiterführenden Schulen be-absichtigten Anschaffungen von Tablets und Laptops im Rahmen der Lernmittelfreiheit abgewickelt werden.
Begründung:
Der in der Presse genannte Betrag von ca. 750 € ist für viele Eltern nicht zumutbar. Auch die Möglichkeit über das BuT-Gesetz ist eingeschränkt. Im Rahmen der Schulmitwirkung an den Neuanschaffungen ergibt sich dann auch, ob die Anschaffung von Internet-fähigen Lernmitteln zum Schulprogramm gehören kann oder sollte. Es ist zu bedenken, dass hier Bücher als Lernmittel ersetzt werden sollen durch digitale Lesegeräte. Neue Lernformen gehören jedoch ebenso zur Lernmittelfreiheit wie die traditionellen Schulbücher.
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