Einrichtung eines Männerhauses
Sehr geehrter Herr Viebach, sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir beantragen folgenden Beschluss:
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, möglichst in Zusammenarbeit mit einem oder zwei Nachbarkreisen, die Einrichtung eines – zu Frauenhäusern analogen - Männerhauses vorzubereiten und auf den Weg zu bringen.
Begründung:
Niemand kann in Abrede stellen, dass Frauenhäuser notwendig sind, und natürlich muss auch in Zukunft die Versorgung mit Frauenhausplätzen gesichert werden. Aber laut Polizeistatistiken (hier aus dem Jahr 2017), sind 18 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt männlich. Männliche Opfer sollten aber aus verständlichen Gründen nicht oder nur in absoluten Ausnahmen in Frauenhäusern aufgenommen werden. Deswegen braucht es eine Einrichtung, die auch männlichen Opfern von häuslicher Gewalt eine Zuflucht bietet. Hier regional mit Nachbarkreisen zusammenzuarbeiten, bietet sich an, da die Dichte an Männerhäusern sicher geringer sein kann, als die an Frauenhäusern.
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