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Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Wesel

Fortbestand der Ausnahmen hinsichtlich des Nachweises der Mittelverwendung

Sehr geehrter Herr Landrat Brohl, sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stellen wir zur oben genannten Sitzung folgende Anfrage mit der Bitte um schriftliche Beantwortung.

Am 23.06.2020 hat er Kreistag einen Dringlichkeitsbeschluss bestätigt, der festlegt, dass die in den „Richtlinien über Kreiszuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Dritte“ enthaltenen Regelungen unter Zif. 9 „Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung“ für die Fälle außer Kraft gesetzt werden, in denen die vereinbare Leistungserbringung aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht möglich ist. Der Beschluss enthält keine Befristung. Sicherheitshalber fragen wir dazu an:

  1. Ist es zutreffend, dass der Beschluss weiterhin, also auch für 2021 gewährte/noch zu gewährende Kreiszuschüsse gilt?
  2. Ist es zutreffend, dass der Beschluss mindestens für den Zeitraum gelten wird, für den der Landtag NRW eine pandemische Lage gemäß Infektionsschutz- und Befugnisgesetz - IfSBG-NRW feststellt?
  3. Wird mit den Empfänger*innen von Kreiszuschüssen individuell über die Art des Mittelnachweises verhandelt, wenn diese nach dem Ende der pandemischen Lage noch Anlaufzeit zur Wiederaufnahme von Projekten benötigen?

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