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Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Rhein-Erft

Grundlegende Überarbeitung der Leitentscheidung für das Rheinische Revier

Sehr geehrter Herr Landrat,

wir bitten Sie, in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreistages am 06. Mai 2021 den Tagesordnungspunkt "Grundlegende Überarbeitung der Leitentscheidung für das Rheinische Revier" aufzunehmen.

Zu diesem Tagesordnungspunkt stellen wir folgenden Beschlussantrag zur Abstimmung:

"Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises fordert die Landesregierung auf, die neue Leitentscheidung 2021 "Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier" vor dem Hintergrund der Verschärfung der Klimaziele der EU und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse grundlegend zu überarbeiten."

Begründung:

Der europäische Rat hat im Dezember 2020 beschlossen, das Klimaziel der EU für das Jahr 2030 von 40 % auf 55 % zu verschärfen. Diese Zielsetzung wurde von der Landesregierung für eine neue, vierte Leitentscheidung nicht berücksichtigt, denn der Entwurf datiert vom 06.10.2020. Der jetzt vorliegende Beschluss der Landesregierung nimmt auf die verschärften Klimaziele der EU an keiner Stelle Bezug. Die aus den EU_Klimazielen resultierenden Konsequenzen für die nationalen Klimaschutzziele und die Auswirkungen auf das Rheinische Revier sind folglich in die Leitentscheidung 2021 einzuarbeiten.

Inzwischen liegen auch erste wissenschaftliche Studien und Analysen vor, die die Auswirkungen der EU-Klimapolitik berechnen.

So wird bereits in einer wissenschaftlichen Studie "Klimaneutrales Deutschland" von Prognos, Öko-Institut, Wuppertal-lnstitut (2020) im Auftrag von Agora Energiewende, Agora Verkehrswende und Stiftung Klimaneutralität vom Oktober 2020 festgestellt:

"Die erwartete Erhöhung des EU-2030-Klimaschutzziels von bisher minus 40 Prozent auf künftig minus 55 Prozent Treibhausgasemissionen wird auch an Deutschland nicht ohne Folgen bleiben. Eine Erhöhung des EU-Ziels um 15 Prozentpunkte lässt sich für Deutschland in eine Erhöhung des bisherigen nationalen 2030-Ziels um 10 Prozentpunkte übersetzen - von bisher minus 55 Prozent auf künftig minus 65 Prozent im Vergleich zu 1990."
https://www.agora-energiewende.de/veroeffentlichungen/klimaneutrales-deutschland-zusammenfassung/

Auch die Annahme der Landesregierung in der Leitentscheidung, es sei von einer Kohleförderung bis 2038 auszugehen, ist wissenschaftlich längst überholt. Eine aktuelle Analyse des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität Köln (EWI) kommt zu dem Ergebnis, dass die Kohleverstromung im Rheinischen Revier deutlich vor 2038 enden wird. ln der vom EWI herausgegebenen Presseerklärung vom 17.03.2021 heißt es:

"Während die Steinkohleverstromung bereits bis zum Jahr 2030 weitgehend zum Erliegen kommen könnte, spielt auch die Braunkohleverstromung nach 2030 nur noch eine untergeordnete Rolle im deutschen Strommix. Das verschärfte Klimaziel der EU könnte marktgetrieben zu einem schnelleren Rückgang der Kohleverstromung führen", sagt Max Gierkink, Manager am EWI, der die Analyse zusammen mit Konstantin Gruber, Martin Hintermayer und Michael Wiedmann erstellt hat. "Dadurch könnte die Stromerzeugung aus Kohle bereits vor dem geplanten Ausstieg im Jahr 2038 fast vollständig aus dem Markt gedrängt werden."

Die Analyse der Wissenschaftler des EWI geht davon aus, dass der Rückgang der Stromerzeugung aus Kohle neben effizienteren Gaskraftwerken durch einen ambitionierten Ausbau der Windenergie und Photovoltaik kompensiert werde.

Hierzu siehe: https://www.ewi.uni-koeln.de/de/news/eu-klimaziel-verschaerfung/

Das alles wird in der neuen Leitentscheidung nicht ansatzweise berücksichtigt.

Auch fehlt im Entwurf jede belastbare und nachvollziehbare Herleitung der Notwendigkeit, in welchem Maß die Braunkohle überhaupt noch gebraucht wird. Ohne eine eigenständige, wissenschaftlich begründete energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Kohleabbaus ist die Leitentscheidung damit auch juristisch als verfassungsrechtlich erforderliche Legitimation zum Eingriff in die Natur und in die Rechte betroffener Menschen nicht brauchbar.

Die Leitentscheidung 2021 für das Rheinische Braunkohlerevier ist folglich grundlegend zu überarbeiten.


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