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DIE LINKE. Fraktion im Kreistag Wesel

Grundsicherung für Beschäftigte einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung

Sehr geehrter Herr Dr. Müller,

sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 01.07.2017 erhalten Menschen mit Behinderungen, die im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) arbeiten, oft keine Leistungen der Grundsicherung nach § 41 SGB XII mehr. Grund dafür ist eine Änderung des § 45 SGB XII, nachdem die Träger der Rentenversicherung nicht mehr verpflichtend ersucht werden die medizinische Voraussetzung für die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit zu prüfen, wenn Menschen mit Behinderungen in einer WfbM den Eingangs- und Berufsbildungsbereich durchlaufen. Die örtlichen Sozialämter lehnen mit Bezug auf diesen Paragraphen die Grundsicherung ab.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe kritisiert die Neufassung des Gesetzes scharf. Auch der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (BVKM) hält die Bescheide der Sozialämter für rechtswidrig und hat deshalb für die Betroffenen einen Musterwiderspruch ausgearbeitet. DIE LINKE. im Kreistag Wesel schließt sich dieser Auffassung an und fordert eine gerechte Entlohnung der in WfbM-Beschäftigten auf dem Niveaus des Mindestlohns.

Wir bitten Sie nachstehende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele Menschen mit Behinderungen arbeiten im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer WfbM im Kreis Wesel? (Auflistung der letzten 5 Jahre)
  2. Wie viele Menschen mit Behinderungen, die im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer WfbM arbeiten, haben vor dem Eintreten der o.g. Gesetzesänderung Leistungen der Grundsicherung erhalten?
  3. Bei wie vielen Menschen mit Behinderungen, die im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer WfbM arbeiten, ist nach der Gesetzesänderung ein Antrag auf Grundsicherung abgelehnt worden?
  4. Wurden die Betroffenen durch den Integrationsfachdienst Kreis Wesel (IFD) ausreichend über die Möglichkeit eines Widerspruches aufgeklärt und wurde ihnen der Musterwiderspruch des BVKM als Information zur Verfügung gestellt?
  5. Wie viele Widersprüche und wie viele Klagen gegen negative Bescheide hat es gegeben?
  6. Sieht der Kreis Wesel und der IFD die Notwendigkeit mehr Beschäftige einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung bei einem Widerspruch oder einer Klage zu unterstützen?
  7. Wie möchte der IFD seine Arbeit an Perspektiventwicklung und an Lösungswegen für ratsuchenden Menschen nach dieser Gesetzesänderung verbessern?
  8. Wie viele Menschen mit Behinderungen waren vor der Gesetzesänderung im Eingangs- und Berufsbildungsbereich der WfbM und
  9. sind anschließend nicht mehr in einer WfbM tätig gewesen?
  10. haben keine Erwerbsminderungsrente bezogen?
  11. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige darüber zu informieren, dass sie einen Antrag auf Grundsicherung vor Beginn des Ausbildungsprogrammes stellen können und dann die Grundsicherung bewilligt bekommen können?

Mit freundlichen Grüßen
Sascha H. Wagner
-Fraktionsvorsitzender-


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