Grundsteuer: Die Linke NRW fordert Landesregierung auf kommunale Risiken zu übernehmen
Die Linke NRW fordert die Landesregierung dazu auf, die bei den kommunalen Haushaltsaufstellungen ausgelösten Rückstellungen, die durch die Landesgesetzgebung zur Grundsteuer B ausgelöst werden, zu übernehmen und durch Rückstellungen im Landeshaushalt abzusichern.
„Alternativ können wir uns auch vorstellen, die Bezirksregierungen anzuweisen hier auf die Pflicht Rückstellungen zu bilden zu verzichten. In jedem Fall ist die Landesregierung in der Pflicht hier kurzfristig für Klarheit zu sorgen“, meint Utz Kowalewski, Fraktionsvorsitzender Die Linke in Dortmund und Mitglied im Landesvorstand NRW von Die Linke.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind die Kommunen gehalten, neue Hebesätze für die Grundsteuer B zu erheben. Die Landesregierung NRW hat dazu ein Gesetz vorgelegt, dass den Kommunen Ermessensspielraum bei der Gestaltung der Grundsteuer eröffnet. Der Landtag NRW hat das Gesetz am 4. Juli 2024 verabschiedet.
Damit können Kommunen nun einen sogenannten differenzierten Hebesatz erheben, der Kostenexplosionen bei den Wohngebäuden vermeidet und stattdessen die Entlastung bei den Gewerbeimmobilien reduziert. In einem Rechtsgutachten hat die Landesregierung ihre Position dazu untermauert. Der Städtetag NRW hat dagegen ein eigenes Rechtsgutachten vorgelegt, dass einen differenzierten Grundsteuerhebesatz für verfassungswidrig erklärt.
Der Landessprecher von Die Linke NRW Sascha Wagner unterstützt die Möglichkeit einen differenzierten Hebesatz zu erheben: „Wir sind der Auffassung, dass es in den gegenwärtigen von Sozialkürzungen geprägten Haushaltsdebatten, sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene, eine zentrale Aufgabe der Politik ist weitere Belastungen bei den Wohnkosten zu vermeiden. Die Grundsteuer B ist voll umlagefähig und würde den Mieter:innen bei den Mietnebenkosten damit auch voll umfänglich in Rechnung gestellt. Der Versuch der Landesregierung, hier den Kommunen die Möglichkeit zu geben, die Mieter:innen zu schonen, ist durchaus gut gemeint.“
Aufgrund der unklaren Rechtssituation tragen nun aber unmittelbar vor den kommenden Bundestagswahlen und den Kommunalwahlen in NRW die Räte einen Konflikt mit den Stadtverwaltungen rund um die Grundsteuer B aus. Die Grundsteuerhebesätze sind Teil der Kommunalhaushalte. Während die kommunale Politik vielfach die differenzierten Hebesätze favorisiert, haben die Kämmereien Sorge vor der Pflicht zu möglichen Rückstellungen aufgrund der rechtlichen Risiken, die so manche Kommune in den Nothaushalt zwingen könnte. „Hier ist es nun Aufgabe
Kontakt
kommunalpolitisches forum nrw e.V.
Geschäftsstelle:
Severinstraße 1
45127 Essen
Telefon: 0203 - 31 777 38-0
E-Mail: buero@kopofo-nrw.de
Sprechzeiten in der Regel:
Dienstag bis Donnerstag
10:00 bis 16:00 Uhr
Mehr Informationen unter diesem Link.