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Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Rhein-Erft

Hambacher Wald vor Verinselung schützen und als FFH-Gebiet ausweisen

Sehr geehrter Herr Landrat,

wir bitten Sie, in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreistages am 06. Mai 2021 den Tagesordnungspunkt "Hambacher Wald vor Verinselung schützen und als FFH-Gebiet ausweisen" aufzunehmen.

Zu diesem Tagesordnungspunkt stellen wir folgenden Beschlussantrag zur Abstimmung:

"Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises fordert die Landesregierung auf,

a. in der neuen Leitentscheidung 2021 "Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier" klarzustellen, dass eine Verinselung des Hambacher Wald durch Abraumgewinnung im Bereich Kerpen-Manheim vermieden wird.

b. den Hambacher Wald umgehend in öffentlichen Besitz, z.B. der NRW Stiftung, zu überführen und bei der EU-Kommission als FFH-Gebiet nach zu melden"

Begründung:

Nach den bestehenden, rechtsgültigen Braunkohleplänen ist der Bestand des Hambacher Waldes nach wie vor akut gefährdet. Dem steht aktuell nur die Entscheidung des OVG Münster vom 05.10.2018 entgegen. Auch aufgrund der Aussagen in der neuen Leitentscheidung 2021 besteht die konkrete Gefahr, dass die verbliebenen Flächen des Hambacher Waldes in eine Insellage geraten und der Erhalt des Waldes keineswegs sichergestellt ist. So will RWE im Bereich Kerpen-Manheim östlich des Waldgebietes mehr als 250 Hektar für Abraumgewinnung in Anspruch nehmen.

Stattdessen sollten zwecks Erhalts des Hambacher Waldes die verbliebenen Flächen in öffentlicher Hand gesichert werden. Nur so kann eine ökologisch hochwertige Entwicklung des Waldes als ausgewiesenes FFH-Gebiet ermöglicht und der gesellschaftliche Konflikt um den "Hambi" beigelegt werden.


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