Kontrolle von Verstößen gegen die Wohnraumschutzsatzung
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
aus den Haushaltplänen der Stadt Aachen geht hervor, dass für das Jahr 2020 Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500 € für Verstöße gegen die Wohnraumschutzsatzung veranschlagt worden sind; für die Jahre 2021 ff wird von 1.500 € jährlich ausgegangen.
Bei den in der Verordnung festgelegten Bußgeldern in Höhe von 500 € – 50.000 € lässt dies darauf schließen, dass sich Aachener Immobilienbesitzer*innen entweder ausgesprochen vorbildlich verhalten oder die Stadt Verstöße nicht ausreichend prüft bzw. diese nicht ahndet oder ahnden kann. Daher bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Kontrollen haben jährlich seit Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzung stattgefunden und wie sind diese durchgeführt worden?
- Wie viele Verstöße wurden dabei festgestellt?
- Wie viele Verfahren wurden gegen Verfügungs- und Nutzungsberechtigte eingeleitet?
- Wie hoch waren die Gesamteinnahmen an Bußgeldern im Jahr 2020?
- Ist die Verwaltung personell für eine flächendeckende Durchsetzung der Wohnraumschutzsatzung ausreichend ausgestattet?
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