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Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Hamm

Leih-Roller/E-Scooter in der Stadt Hamm

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit der Mitteilungsvorlage 0002/20 vom 18.2.2021 wurden die Bezirksvertretungen über die Ausbringung von Leih-Rollern (E-Scooter) im Stadtgebiet informiert. Ein Jahr später möchten wir die Auswirkungen auf Stadt und Stadtgesellschaft klären. Schließlich erfreuen sich die E-Scooter auf der einen Seite einer gewissen Beliebtheit bei den Nutzer:innen, sorgen jedoch bei anderen Bürger:innen auch immer wieder für Ärger bspw. durch falsch und verkehrswidrig abgestellte Roller.

Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wurde die in der o.g. Vorlage angekündigte Vereinbarung mit den Anbietern geschlossen?

2. Wann ist mit der in der o.g. Vorlage aus dem Februar 2021 angekündigten Information der politischen Gremien zum Sachstand zu rechnen?

3. Auf der Homepage der Stadt Hamm findet sich folgender Hinweis: “Bei Beschwerden zu falsch bzw. verkehrsbehindernd abgestellten oder defekten Rollern wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Firma. An den Fahrzeugen ist (unauslöschlich) eine eindeutige Seriennummer und der Name des Betreibers mit Kontaktinformationen sichtbar angebracht.” Weiter unten auf der Seite finden sich folgende Kontaktinformationen der LimeBike Germany: “Kundendienst für Bürgerinnen und Bürger: Telefon: 069 7704 4733, E-Mail: hilfe@li.me”. In MV 0002/20 heißt es: “Die Stadt möchte erreichen, dass es darüber hinaus für Kunden, Anwohner und die Stadt Ansprechpartner gibt, die für eine zeitnahe Entfernung insbesondere verkehrsgefährdet abgestellter Fahrzeuge sorgen.”
3.1. Sieht die Stadt Hamm damit die Ankündigung aus der Vorlage umgesetzt?

4. Die Stadt Wien geht einen anderen Weg: Bei Problemen mit E-Rollern können sich Bürgerinnen und Bürger an die Stadt wenden. Diese setzt den Betreibern dann eine Frist zur Behebung - wochentags innerhalb von vier Stunden, am Wochenende innerhalb von 12 Stunden - und leitet nach Verstreichen der Frist ggf. eine kostenpflichtige Abschleppung/Beseitigung in die Wege. Diese Modell scheint ist selbstverständlich sehr viel Bürger:innenfreundlicher und erhöht ggü. den Betreibern den Druck, einen einwandfreien Betrieb zu gewährleisten.
4.1. Aus welchem Grund hat die Stadt von einer solchen Regelung abgesehen? 

5. Für wann ist es geplant, E-Scooter und nicht-stationsgebundene Leihräder mit einer Gebühr in die Sondernutzungssatzung aufzunehmen?

6. Zahlt der Anbieter aktuell eine vertraglich geregelte Gebühr für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes u. w.?

7. Ist der Anbieter aufgrund seines Geschäftssitzes in Irland (nach §2 GewStG oder vergleichbare Regelungen) von der Entrichtung der Gewerbesteuer in Deutschland befreit? Wenn nein, zahlt der Anbieter Gewerbesteuer in Hamm?

Mit freundlichen Grüßen


Kontakt

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