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Niema Movassat, MdB

Mustervorlage "Antrag Modellprojekte Cannabisfreigabe"

Antrag der Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt XY gemäß §x der Geschäftsordnung des Rates der Stadt XY.

Der Rat der Stadt XY möge beschließen:

1. Die Stadt XY setzt sich für die Durchführung eines wissenschaftlich begleiteten Modellprojektes zu einer kontrollierten Abgabe von Cannabis unter gesundheitlichen und sozialen Aspekten bei Einhaltung des Jugendschutzes und des Verbraucherschutzes ein.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemäß § 3 Abs. 2 BtMG eine Ausnahmegenehmigung für eine wissenschaftliche und im öffentlichen Interesse liegende Studie zu beantragen. Im Rahmen dieser Studie soll erforscht werden, ob eine kontrollierte Abgabe von Cannabis – unter Einhaltung des Jugend- und Verbraucherschutzes – im Hinblick auf den Gesundheitsschutz einen risikoärmeren Konsum fördert und negative Effekte des Verbotes verringert oder gar beseitigt werden können. Dazu sollen erwachsene Studienteilnehmer*innen legal Cannabis erwerben können. Um den Gesetzeszweck des § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG durch den Modellversuch nicht zu verletzen, sollen als Teilnehmer*innen nur Personen in Frage kommen, die bereits regelmäßig Cannabis konsumieren.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Antragsvorbereitung und -erarbeitung einen Runden Tisch oder eine Arbeitsgemeinschaft zu initiieren unter Beteiligung aller relevanten Akteur*innen wie den Trägern der Drogen- und Suchthilfe, Expert*innen zum Thema Drogen und Sucht, Polizei und Ordnungsbehörde und den Fachpolitiker*innen der Ratsfraktionen.

Begründung

Schätzungsweise 3 bis 4 Millionen Menschen konsumieren in Deutschland gelegentlich oder regelmäßig Cannabis. Das zeigt eindeutig, dass die Prohibitionspolitik gescheitert ist. Die erhoffte Abschreckungswirkung ist ausgeblieben, die Zahl der Cannabiskonsument*innen nimmt in Europa tendenziell zu (Europäischer Drogen- und Suchtbericht 2020). In den USA zeigt sich durch die Legalisierung vor allem bei Jugendlichen eine andere Entwicklung. In den Bundesstaaten Colorado und Washington, die 2012 Cannabis legalisierten, geht beispielsweise der Trend zu stagnierenden bzw. leicht rückläufigen Konsumprävalenzen unter Jugendlichen (https://finder-research.com/wp-content/uploads/2017/03/3-Jugend.pdf).

In den Ländern, die an der Prohibition festhalten, hat die Cannabispolitik viele Probleme geschaffen. In Deutschland werden jährlich 180.000 Strafverfahren wegen konsumnaher Cannabis-Delikte eingeleitet (BKA - Bundeslagebild Rauschgift 2019). Doch diese Kriminalisierung von Cannabiskonsument*innen dient auch in keiner Weise dem Gesundheits- und Jugendschutz. Grundsätzlich birgt der erwachsene Konsum von Cannabis – besonders wenn es kontrolliert angebaut und vertrieben wird – ein weit geringeres Gesundheitsrisiko als die legalen Drogen Alkohol oder Tabak (https://cannabisfakten.de/risiken). Allerdings ist der Konsum von Cannabis unter den gegenwärtigen Bedingungen der Prohibition mit einer Reihe von Risiken verbunden. Da die Substanzen aus unbekannten Quellen stammen, sind Konsument*innen weder über den Wirkstoffgehalt von THC und anderen Wirkstoffen wie CBD informiert noch können sie ausschließen, dass das Cannabis nicht durch Streckmittel wie Blei, Haarspray oder Glassplitter verunreinigt ist.

Mit der Durchführung eines wissenschaftlichen Modellprojekts zur regulierten Abgabe von Cannabis in XY nach § 3 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sollen Erkenntnisse zur Reduktion der Risiken, die im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum stehen, gewonnen werden. Zu klären ist damit die Frage, ob und in welchem Umfang Konsumrisiken durch eine kontrollierte Abgabe bzw. Verkauf von qualitätsgeprüften Cannabisprodukten reduziert werden können. Ein solches Modellprojekt ist daher als wissenschaftlicher Beitrag zum Gesundheitsschutz von Cannabiskonsumierenden zu verstehen.

Im Rahmen eines Modellprojekts können durch die Qualitätskontrolle der Cannabis-Produkte nicht nur Verunreinigungen vermieden werden, sondern auch der Gehalt von THC und CBD exakt bestimmt und kontrolliert. Dies erlaubt den Konsumierenden zwischen verschiedenen Arten von Cannabis-Produkten zu wählen und ihre Konsumgewohnheiten hinsichtlich Wirkungen und möglicher Nebenwirkungsrisiken anzupassen. Durch beiliegende Produktinformationen und entsprechende Konsumierenden-Beratungen sollten Konsument*innen einhergehende Risiken ihres Cannabiskonsums gezielter abschätzen können, was zu einem gesundheitsbewussteren Konsumverhalten beitragen dürfte. Empirisch zu klären ist mittels eines solchen Modellprojekts, ob Konsumierende dann zukünftig weniger risikoreiche Konsumformen (z.B. die Nutzung von Verdampfgeräten) präferieren, Cannabis nach individuellem Wirkprofil gezielter konsumieren oder der situative Konsumverzicht zunimmt (Punktnüchternheit).

Die Probandenauswahl im Modellversuch soll dabei so gestaltet sein, dass die Personen bereits gelegentliche Cannabis-Konsument*innen ohne problematisches Konsumverhalten sind. Damit wird ein  Entstehen oder Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit durch die Studie soweit wie möglich ausgeschlossen. In diesem Sinne verletzt ein solches Modellprojekt zur kontrollierten Cannabisabgabe auch nicht den Gesetzeszweck des § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG.


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