Pandemiebedingter Mehrbedarf
Der Rat möge beschließen:
Die städtischen Vertreter*innen der Trägerversammlung des Duisburger Jobcenters werden angewiesen, sich in der Trägerversammlung für die Gewährung eines monatlichen Pandemiezuschusses in Höhe von 100 € als Hilfe für besondere Lebenslagen für die Dauer der Krise für alle Bezieher*innen von Hartz IV und Grundsicherung für Ältere und Erwerbsgeminderte einzusetzen.
Begründung:
Am 03.02.2021 wurde vom Koalitions-Ausschuss der Bundesregierung eine Einmalzahlung von 150 € für Grundsicherungsbeziehende (einschließlich „Hartz 4“) beschlossen. Das ist zwar ein Teilerfolg, der den regelmäßigen sozialpolitischen Protesten verschiedener Verbände geschuldet ist, aber bei weitem nicht ausreichend. In einer Pressemitteilung vom 04.02.2021 fordert der „Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband“ neben einer Anhebung der monatlichen Regelsätze auf 600 € einen Pandemie-bedingten Mehrbedarfszuschlag von monatlich 100 €:
Dieser Mehrbedarf ist auch mit § 21 VI SGB II begründbar (liegt also außerhalb des Regelbedarfs) und sollte daher in der jetzigen Situation unbürokratisch ohne individuelle Antragsstellung mit monatelangen Entscheidungen, Widerspruchsverfahren und Sozialgerichtsklagen vom Duisburger Jobcenter und Sozialamt an die Betroffenen ausgezahlt werden:
Ohnehin forderten am 25.01.2021 eine Vielzahl von Verbänden (unter anderem Gewerkschaften, AWO und KAB) eine Erhöhung des monatlichen Regelsatzes auf 600 € und weitere Corona-bedingte Hilfen, da die derzeitigen Regelsätze zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht mehr ausreichen:
Kontakt
kommunalpolitisches forum nrw e.V.
Geschäftsstelle:
Severinstraße 1
45127 Essen
Telefon: 0203 - 31 777 38-0
E-Mail: buero@kopofo-nrw.de
Sprechzeiten in der Regel:
Dienstag bis Donnerstag
10:00 bis 16:00 Uhr
Mehr Informationen unter diesem Link.