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Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Duisburg

Photovoltaikanlagen und Begrünung von Dächern öffentlicher Gebäude

Der sofortige und großflächige Ausbau der erneuerbaren Energien sind wichtige Voraussetzungen, damit Deutschland seine Klimaziele erreicht. Photovoltaikanlagen sind ein wesentlicher Bestandteil der zwingend erforderlichen Energiewende, um bis zum Jahr 2050 eine weitgehende Treibhausgasneutralität zu erreichen. Duisburg hat hier als Stadt eine Vorbildfunktion und sollte durch umfangreiche Investitionen in den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf ihren eigenen Dächern mit gutem Beispiel vorangehen.

Neben der Installation von Photovoltaikanlagen ist die Begrünung von Dächern und Fassaden ein nützliches Instrument zur ökologischen und klimagerechten Umgestaltung der Städte. Neben den ästhetischen Aspekten hat die Begrünung von Dächern vielfältige Vorteile. Sie leistet einen wertvollen Beitrag zum ökologischen Bauen. Es schützt die Dachabdichtung und verlängert die Lebensdauer der gesamten Baustruktur. Die Begrünung von Dächern und Fassaden wirkt als Schutz vor Witterungsverhältnissen sowie als Schall- und Wärmeschutz (Dämmung). Im Winter speichert das Gründach Wärme, wodurch Heizkosten gespart werden. Im Sommer sorgt die Bepflanzung für eine angenehme Raumtemperatur, denn Dach und Gebäude heizen nicht so schnell auf. Darüber hinaus werden Abflüsse und Kläranlagen entlastet, weil das Regenwasser nicht sofort wieder abfließen muss. Die Flachdachbegrünung wirkt ebenfalls als natürlicher Filter für Staub und Schadstoffe.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Auf wie vielen Dächern und Fassaden von öffentlichen Gebäuden sind in Duisburg Photovoltaikanlagen installiert bzw. werden absehbar installiert? (außer Schulen)
  2. Auf wie vielen sonstigen städtischen Flächen sind PV-Anlagen installiert?
  3. Auf wie vielen Dächern oder ähnlichen nutzbaren Flächen im Besitz städtischer Unternehmen sind PV-Anlagen installiert?
  4. Wie viele Dächer auf öffentlichen Gebäuden sind begrünt?
  5. Welche Fördermittel aus welchen Töpfen und welchen Ebenen (EU, Bund, Land) wurden seit 2015 bzw. werden eingeworben, um städtische Gebäude mit PV-Anlagen auszustatten? Wie hoch ist der Betrag?
  6. In welcher Höhe stellt die Stadt jährlich finanzielle Mittel aus dem Haushalt zur Installation von PV-Anlagen auf Dächern von öffentlichen Gebäuden zur Verfügung? (Bitte differenzierte Angabe von 2015-2024)
  7. In der Niederschrift zur Sitzung des Umweltausschusses vom 3.2.2020 (S. 36) wird der Dezernent für Stadtentwicklung in Bezug auf die Installation von PV-Analgen auf öffentlichen Gebäuden wie folgt wiedergegeben: „Leider sei die Kommune in der Umsetzung restriktiven Rahmenbedingungen ausgesetzt. Die Umsetzung trotz der Wirtschaftlichkeit erneuerbarer Energien sei aufgrund der Investitionskosten und wirtschaftlichen Lage derzeit nicht möglich.“ Inwieweit wird durch eine erzwungene restriktive Haushaltspolitik als HSP-Kommune eine nachhaltige Klimaschutzpolitik in Duisburg blockiert?
  8. Neben den nachteiligen langfristigen Auswirkungen für den Klimaschutz in Duisburg, führen unterlassene Investitionen zu einer Reihe weiterer bedenklicher Entwicklungen. Andere Städte investieren seit Jahren ein Vielfaches, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. PV-Anlagen sind mittlerweile so günstig herzustellen, dass sie sich nach wenigen Jahren amortisieren. Nicht getätigte Investitionen bei PV-Anlagen führen daher neben einer weiter sinkenden Attraktivität der Stadt langfristig zu hohen Kosten und somit zu weiteren finanziellen Belastungen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt nimmt weiter ab. Duisburg fällt weiter hinter andere Städte zurück. Wie beurteilt die Verwaltung langfristig hohe Kosten aufgrund unterlassener Investitionen?
  9. In der besagten Niederschrift erklärt Herr Linne: „Es gäbe mit dem IMD eine Vereinbarung, dass bei allen Neubauten und Grundsanierungen das Gründach als Standard vorgesehen sei.“ Seit wann gibt es die Vereinbarung? Wie viele Neubauten und Grundsanierungen wurden seit der Vereinbarung durchgeführt? Bei wie vielen Neubauten und Grundsanierungen sind Gründächer davon angelegt worden?
  10. Ebenfalls in der Niederschrift S. 36 sagte Herr Linne, dass „eine Kombination aus Gründach und PV-Anlage vorstellbar [sei]“. Bei wie vielen öffentlichen Gebäuden ist eine Kombination bisher realisiert worden? (Bitte mit Begründung)
  11. Warum wird von Herrn Linne „das Gründach [präferiert]“? (ebenda, S.36)
  12. Weiterhin erklärt Herr Linne in der bereits mehrfach erwähnten Niederschrift: „Die Umsetzung bei allen städt. Dächern sei aufgrund mangelnder Kapazitäten zur Zeit [sic] nicht möglich.“ Um welche mangelnden Kapazitäten handelt es sich hier? Um personelle und/oder finanzielle? Ist der Mangel zwischenzeitlich behoben und eine angemessene Handlungsfähigkeit wiedererlangt worden? Wenn nein: warum nicht?
  13. Während DIE LINKE in ihrem Antrag die Verwaltung aufgefordert hat, die Stadt möge alle städtischen Liegenschaften untersuchen, ob auf deren Dächern oder Fassaden Solaranlagen errichtet werden können, stellte die SPD durch Ratsherrn Krossa einen Ergänzungsantrag, dass „nur bei Neubauten und bei Sanierungen von Gebäuden grundsätzlich geprüft werden [soll], ob PV-Anlagen auf den Dächern installiert werden können“. Bei wie vielen Neubauten und Sanierungen von Gebäuden wurde bzw. wird seither geprüft, ob PV-Anlagen auf den Dächern installiert werden können? Wie lautet das Ergebnis? (Bitte detailliert aufführen und begründen)
  14. In dem bereits erwähnten Ergänzungsantrag der SPD wurde beschlossen, dass „des Weiteren von der Verwaltung geklärt werden [solle]“, wie die Stromabrechnung durchzuführen sei. Was ist das Ergebnis der Prüfung?

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