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Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Duisburg

PV- Anlagen auf kommunalen Dächern in Eigenverbrauch

Die Verwaltung der Stadt untersucht alle städtischen Liegenschaften, ob auf deren Dächern oder Fassaden Solaranlagen errichtet werden können, um mit dem dadurch erzeugten el. Strom die jeweiligen Gebäuden selbst zu versorgen, wenn der Bedarf dort gegeben ist. Der Auftrag zur  Errichtung soll an die Stadtwerke Duisburg gehen. Die Stadt oder das jeweilige städtische Amt übernimmt dann durch einen Pachtvertrag die Anlage, so dass der Besitzer mit dem Endverbraucher zusammenfällt und Eigenversorgung vorliegt.

Begründung:

Im Klimaschutzkonzept „Duisburg Nachhaltig“, S. 56  wird das enorme Ausbaupotential an solarer Energiegewinnung hervorgehoben  (bisher erst 0,6 % genutzt!). Auf vielen Gebäuden der Stadt und von Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, befindet sich noch keine PV-Anlage, obwohl dies möglich und sinnvoll wäre. Der in den letzten Jahren immer weiter gefallene Preis für Solaranlagen macht nun auch den Betrieb in West– und Ostausrichtung wirtschaftlich, so dass gerade in den Zeiten, in denen el. Energie in öffentlichen Gebäuden benötigt wird, je nach Wetter, PV-Strom zusätzlich zum Strom aus dem Netz genutzt werden kann. Nach EEG-Gesetz (2017) entfallen bei Eigenversorgung Netzentgelte und Stromsteuer, die EEG-Umlage (§ 61) fällt nur mit 40% an (s. Energieagentur RLP, Geschäftsmodelle mit PV-Anlagen 2017, DIFU – Seminar „Photovoltaik auf kommunalen Dächern“ Berlin, 17.9.2019). Dadurch macht sich die Investition für die Stadt Duisburg schnell bezahlt und wird bereits mittelfristig den Etat entlasten. Befinden sich die Photovoltaikanlagen an Schulen kann dies der Ausbildung dienen, SchülerInnen können sich an Aufstellung und Wartung beteiligen.


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