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Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Wesel

Sachstand zu den Auswirkungen der Novellierung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen auf die stationäre Versorgung durch Krankenhäuser im Kreis Wesel

Sehr geehrter Herr Brohl, sehr geehrte Damen und Herren,

Zur oben genannten Sitzung beantragen wir die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Sachstand zu den Auswirkungen der Novellierung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen auf die stationäre Versorgung durch Krankenhäuser im Kreis Wesel.

Begründung:
Am 20. August 2021 hat NRW-Gesundheitsminister Laumann (CDU) seine Pläne für eine Krankenhausreform in NRW vorgestellt. Demnach soll die Krankenhausplanung künftig nicht mehr allein anhand der Bettenzahl vorgenommen werden. Stattdessen soll die Planung medizinischer Leistungsbereiche und Leistungsgruppen eingeführt werden. Ungeachtet der durch die COVID-19-Pandemie unterstrichenen Relevanz einer flächendeckenden, bedarfsorientierten stationären Versorgung durch Krankenhäuser als Teil der Daseinsvorsorge kann Minister Laumann Medienberichten zufolge die Schließung von Einrichtungen nicht ausschließen. Der FD 53 soll daher über den aktuellen Sachstand zu den derzeit absehbaren Auswirkungen der NRW-Krankenhausreform auf die stationäre Versorgung durch Krankenhäuser im Kreis Wesel berichten.


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