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Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Rhein-Erft

Schulsozialarbeit im Rhein-Erft-Kreis entfristen und wiedereingliedern

Sehr geehrter Herr Landrat,

wir bitten Sie, in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses am 22.04.2021 den Tagesordnungspunkt "Schulsozialarbeit im Rhein-Erft-Kreis entfristen und wiedereingliedern" aufzunehmen.

Zu diesem Tagesordnungspunkt stellen wir folgenden Antrag zur Abstimmung:

  1. Die vorhandenen Stellen der Schulsozialarbeit werden unverzüglich entfristet, damit Kontinuität in der Arbeit sichergestellt ist und Arbeitsplatzsicherheit für die Sozialarbeiter:innen geschaffen wird.
  2. Stellen für Schulsozialarbeit werden nicht länger extern vergeben, sondern zukünftig als Anstellungsverhältnisse des Kreises geführt.
  3. Die Stellen müssen fortlaufend den Bedarfen angepasst und ihre Zahl in Zukunft deutlich erhöht werden. Schon jetzt zeichnet sich pandemiebedingt ein deutlich höherer Bedarf an Schulsozialarbeit ab.

Begründung:

Die Landesregierung NRW hat im September 2020 beschlossen, die über das Programm "Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in Nordrhein-Westfalen" bis Ende 2020 befristete Schulsozialarbeit nunmehr dauerhaft zu finanzieren. Zuvor waren die Fördermittel jährlich befristet, was entsprechend zu großen Planungsunsicherheiten an den Schulen und vielfach zu unsozialen und rechtswidrigen Kettenbefristungen der Arbeitsverhältnisse der Sozial-arbeiter:innen führte.

Die Schulsozialarbeit ist aber ein unerlässlicher Stützpfeiler in der Unterstützung junger Menschen am Lernort Schule und wie Bildung eine öffentliche, d.h. von öffentlichen Trägern wahrzunehmende Aufgabe. Die präventiven und niederschwelligen sozialpädagogischen Hilfsangebote dienen dem Ausgleich sozialer Benachteiligung oder der Überwindung individueller Beeinträchtigungen. Schulsozialarbeit wirkt auf soziale, berufsbezog,ene und schulische Kompetenzen ein. Gerade junge Menschen aus armen, wirtschaftlich benachteiligten Familien profitieren von diesem Angebot und können dadurch ihre Bildungsbiographien für sich zunehmend erfolgreicher gestalten. Ein besonderes Aufgabenfeld zeichnet sich aktuell an Berufskollegs ab, da viele Schüler:innen befürchten, angesichts der Pandemie nicht vom Ausbildungs- in ein Arbeitsverhältnis übernommen zu werden. Schul-Sozialarbeit ist wie Schul-Bildung eine öffentliche, d.h. von öffentlichen Trägern wahrzunehmende Aufgabe.

Am 11. September 2020 wurde von Schulministerin Gebauer die Erklärung herausgegeben: "Mit der dauerhaften Finanzierung der Schulsozialarbeit geben wir den Fachkräften langfristige Planungssicherheit; ebenso den Kommunen, in denen sie tätig sind." Ebenso Sozialminister Laumann, der erklärte: "Es ist gut, dass die Schulsozialarbeit durch die Zusage der Landesregierung jetzt dauerhaft gesichert ist."

Angesichts dieser Zusage, die Schulsozialarbeit dauerhaft zu finanzieren, gibt es keine Rechtfertigung mehr, Stellen für Sozialarbeit an den kreiseigenen Schulen im Rhein-Erft-Kreis nur befristet einzurichten. Die Sozialarbeiter:innen dürfen nicht durch Befristung in Unsicherheit gelassen werden. Soweit bislang Stellen extern vergeben wurden, sind die Stelle wieder einzugliedern.


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