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Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum

Sozialer Arbeitsmarkt oder Lohndumping? Linksfraktion fordert Tariflöhne in Beschäftigungsgesellschaft

Nach eineinhalb Jahren hat die Bochumer Verwaltung endlich den Ratsbeschluss umgesetzt, die Möglichkeiten für eine kommunale Beschäftigungsgesellschaft zu prüfen. „Das war längst überfällig“, sagt die Fraktionsvorsitzende der Bochumer LINKEN Gültaze Aksevi. „Aber der Vorschlag der Verwaltung überzeugt uns nicht.“ Deshalb hält die Linksfraktion ihren bereits im März gestellten Antrag aufrecht: Sie fordert, dass eine Gesellschaft geschaffen wird, durch die tariflich gesicherte Arbeits-, Qualifizierungs- und Ausbildungsverhältnisse entstehen.

Am Donnerstag, den 11. Oktober beginnen die Beratungen im Sozialausschuss, abschließend soll der Rat am 29. November entscheiden. In ihrer Beschlussvorlage schlägt die Verwaltung vor, dass die Stadt keine eigene kommunale Beschäftigungsgesellschaft gründet. Stattdessen soll Bochum mit einer Minderheitenbeteiligung von höchstens 18,1 Prozent in die in Gelsenkirchen ansässige GAFÖG einsteigen. Diese Arbeitsförderungsgesellschaft wird aktuell von den Städten Gelsenkirchen, Bottrop und Gladbeck zusammen mit acht Privatunternehmen betrieben.

„Wir haben Zweifel, ob die Stadt Bochum in diesem Konstrukt überhaupt Willens und in der Lage wäre, Mindeststandards durchzusetzen, die dem Begriff ‚sozialer Arbeitsmarkt‘ gerecht werden“, sagt Gültaze Aksevi. „Offensichtlich will sich die Stadt einzig auf die Förderung nach dem Teilhabechancengesetz verlassen, das die Bundesregierung gerade plant. Der Entwurf der CDU-SPD-Regierung sieht aber nur eine Förderung in Höhe des Mindestlohns vor, und die Bedingungen schließen viele Langzeitarbeitslose von vorne herein aus. Wir brauchen in Bochum aber eine Gesellschaft, die sich ohne Wenn und Aber zu tarifvertraglich abgesicherter Beschäftigung bekennt. Sonst könnte so eine Gesellschaft sogar den Druck auf Träger im Sozialbereich erhöhen, die bisher allen Beschäftigten Tariflöhne zahlen: Sie könnten ermutigt werden oder sich gar gezwungen sehen, von diesem Prinzip abzuweichen. Aber Jobs zum niedrigst möglichen Lohn, mit dem sich Arbeitgeber gerade eben nicht strafbar machen, das ist nicht gerade das, was wir unter einem ‚sozialen Arbeitsmarkt‘ verstehen.“


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