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Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum

Stellungnahme: Corona-Soforthilfe kann zur Falle werden

Horst Hohmeier
Porträt Horst Hohmeier

Die „schnell und unbürokratisch“ ausgezahlte Soforthilfe für Solo-Selbstständige und
kleine Unternehmen von 9.000 Euro kann sich für diese schnell zu einem Bumerang
entwickeln. Darauf weist Ratsmitglied Horst Hohmeier hin. Mit seiner Stellungnahme
fordert er den Bund auf, die Förderbedingungen zu ändern. Auch bittet er die Stadt
Bochum und die Bochumer Wirtschaftsförderung, diesbezüglich bei den
Verantwortlichen in Berlin vorzusprechen.
Horst Hohmeier erklärt:
„Weil seit dem 1. April die sogenannten Entnahmen nicht mehr als förderfähig anerkannt
werden, drohen den Betroffenen existenzbedrohende Rückzahlungsforderungen. Die
Entnahmen sind sozusagen die Gehälter der Inhaber*innen, mit denen diese ihren
Lebensunterhalt bestreiten.
Ein Beispiel: Eine soloselbstständige Veranstaltungstechnikerin erwirtschaftet einen
Jahresumsatz von 36.000 Euro, also im Durchschnitt 3.000 Euro Umsatz pro Monat. Davon
bezahlt sie 400 Euro Miete für ein Lager und einen kleinen Büroraum in einer alten Fabrikhalle,
die Leasingraten in Höhe von 200 Euro für einen Sprinter sowie Sprit, Energie- und Heizkosten,
Beitrage zu Berufsverbänden und Versicherungen, Telefon und Internet, zusammen 400 Euro.
Es verbleiben 2.000 Euro, die als Entnahmen gebucht werden. Von diesen 2.000 Euro bezahlt
sie ihre Krankenkassenbeiträge und ihre Altersvorsorge, beides übrigens zu 100 Prozent, also
inklusive Arbeitgeberanteil, Miete und Nebenkosten für ihre Wohnung, sowie sonstige Kosten
für die Haushaltsführung. Damit verbleiben ungefähr 500 bis 600 Euro für den Lebensunterhalt.
Weil sie in der Corona-Krise keine Aufträge mehr bekommt, beantragt sie eine Soforthilfe von
9.000 Euro. Das Problem: Ausfälle bei den Entnahmen für die persönliche Lebensführung
sollen nach der aktuellen Regel nicht durch die Soforthilfe ersetzt werden. Stattdessen wird
geraten, beim Jobcenter Grundsicherung nach dem SGB II (Hartz IV) beantragen. Wenn diese
Regelung nicht geändert wird, müsste unsere Veranstaltungstechnikerin in diesem Fall etwa
6.000 Euro zurückzahlen. Geld, das sie in gutem Glauben für ihren Lebensunterhalt und zur
Existenzsicherung ausgegeben hat.
Statt „schnell und unbürokratisch“ von der Soforthilfe aufgefangen werden, gelangt sie so in die
Hartz-IV-Mühle. Wenn ihr Antrag bearbeitet ist, erhält sie den Regelsatz von 432 Euro, und
zusätzlich die Kosten der Unterkunft und der Krankenversicherung. Die Kosten für die
Altersvorsorge (Rente) entfallen. Auf den ersten Blick bleibt das Einkommen ungefähr wie
vorher, aber alles muss neu beantragt werden und sorgt für zusätzlichen Stress und Aufwand.
Außerdem: Da sie die Grundsicherung nicht rückwirkend beantragen kann, sondern diese erst
ab dem Tag der Antragsstellung bewilligt wird, handelt es sich um eine echte Schuldenfalle, aus
der es keinen Ausweg gibt.
Wer sich diesen bürokratischen Unsinn ausgedacht hat, hat entgegen aller Beteuerungen die
Lebensentwürfe und die Probleme der Solo-Selbständigen zum Beispiel im Kulturbereich
schlicht nicht verstanden. Dies gilt insbesondere für die SPD und ihren Finanzminister. Aber
auch für die Kommunen ist diese Abwälzung der Kosten auf die Arbeitsagentur von Nachteil, da
diese zunächst auf den Kosten sitzen bleiben und auch nur ein Teil vom Land erstattet wird.
Das ist in Zeiten rasant wegbrechender Gewerbesteuereinnahmen und zusätzlicher
Belastungen zur Krisenbewältigung ein völlig falscher Weg.“


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