Verwaltungsgericht ordnet Dieselfahrverbote an - Für eine Verkehrswende in Köln und ein Ende der Verzögerungstaktiken
Ab April 2019 wird es Dieselfahrverbote in Köln geben. Das hat heute, am 8.11., das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Ab dem 1.4. werden Fahrzeuge mit EURO I bis IV aus der Kölner Umweltzone ausgeschlossen und ab 1.9. EURO-V-Diesel.
Michael Weisenstein, Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Verkehrsausschuss, dazu:
„Eine breite Mehrheit im Kölner Rat und Teile der Verwaltungsspitze fanden das Recht, mit dem Auto in die Stadt zu fahren, wichtiger als die Gesundheit der Bevölkerung. Es ist gut, dass das Verwaltungsgericht nun die Prioritäten geraderückt.
Der Kölner Rat hatte beschlossen, dass es in Köln keine Fahrverbote geben werde, und muss nun erfahren, dass EU-Recht über Ratsbeschlüssen steht.“
Michael Weisenstein zum weiteren Vorgehen in der Verkehrspolitik:
„Die bisherigen Verzögerungstaktiken müssen ein Ende haben, Köln braucht eine umfassende Verkehrswende! Wir müssen jetzt das Angebot schaffen, damit Leute vom Auto auf den ÖPNV und das Rad umsteigen. Kurzfristig heißt das: Umwandlung von Autospuren in Radspuren und in Busspuren für Expressbuslinien. Mittelfristig brauchen wir einen Ausbau der Stadtbahn. Das bedeutet auch einen Verzicht auf den Ost-West-Tunnel und stattdessen einen schnellen oberirdischen Ausbau.“
Michael Weisenstein weiter:
„Das Verwaltungsgericht ordnete Fahrverbote für die gesamte Umweltzone an. Es ist damit klar, dass keine punktuellen Lösungen möglich sind. Auch die abenteuerliche Idee der Verkehrsdezernentin, einfach die Messstellen zu versetzen, sollte sich damit erledigt haben.“
Kontakt
kommunalpolitisches forum nrw e.V.
Geschäftsstelle:
Severinstraße 1
45127 Essen
Telefon: 0203 - 31 777 38-0
E-Mail: buero@kopofo-nrw.de
Sprechzeiten in der Regel:
Dienstag bis Donnerstag
10:00 bis 16:00 Uhr
Mehr Informationen unter diesem Link.