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11:00 - 14:30 Uhr
Onlineveranstaltung über Zoom

Regionalplan Ruhr: Warum, weshalb, wozu? Linke Positionen zur Regionalentwicklung im Ruhrgebiet

Veranstaltung in Kooperation mit der Fraktion DIE LINKE im RVR

Im Dezember hat das Ruhrparlament, die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR), die zweite Offenlage des Regionalplans Ruhr beschlossen. Eigentlich sollte der erste Regionalplan für das gesamte Ruhrgebiet seit 1966 noch vor der Kommunalwahl 2020 beschlossen werden. Wegen mehr als 7.300 Einsprüchen gegen den Entwurf und erhebliche Änderungen der Vorgaben des Landesentwicklungsplans durch Schwarz-Gelb musste die zweite Offenlage jedoch verschoben werden, nicht ohne heftige Diskussionen im RVR bis hin zur Abwahl des Planungsdezernenten.

Für die jetzige zweite Offenlage des Regionalplans sind viele Konflikte des RVR mit den Kommunen bereits im Vorfeld ausgeräumt worden. Vorab hat der RVR einen Sachlichen Teilplan Kooperationsstandorte beschlossen, um der von den Unternehmerverbänden geforderten Ausweisung neuer Flächen für Industrie- und Gewerbeansiedlungen entgegen zu kommen. Umstrittener denn je ist jedoch der Kiesabbau im Kreis Wesel, der große Landschaften im Kreis immer mehr zerstört. Hier gibt es viel Widerstand gegen den Regionalplan, von Initiativen genauso wie von Kommunen.

Bei dem Seminar wollen wir uns damit befassen, worum es im Regionalplan geht und linke Positionen zum aktuellen Entwurf entwickeln. Ist dem ursprünglichen Ziel, zur Sicherung der Lebensqualität im Ruhrgebiet die Frei- und Grünflächen zu erhalten, noch ausreichend Rechnung getragen? Wie sieht es mit anderen Zielen zur Siedlung aus? Alle Städte und Kreise im Ruhrgebiet werden sich in den nächsten Monaten mit Stellungnahmen zum Regionalplanentwurf befassen. Einsprüche können auch von allen Einwohner*innen im Ruhrgebiet erhoben werden.

Referent*innen: Michael Bongartz, Referatsleiter Staatliche Regionalplanung beim RVR, Wolfgang Freye und Tomas Grohé, Fraktion DIE LINKE im RVR, sowie Vertreter von Umweltverbänden, DGB u.a.

Barrierefreiheit: barrierefrei

Teilnahmegebühren: nein

Anmeldung mit der Veranstaltungsnummer RE-120222-RVR unter anmeldung@kopofo-nrw.de

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Geschäftsstelle:
Severinstraße 1
45127 Essen

Telefon: 0203 - 31 777 38-0
E-Mail: buero@kopofo-nrw.de

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Wir bemühen uns bei unserer Tätigkeit stets um eine größtmögliche Barrierefreiheit. Alle unsere Veranstaltungen finden in stufenlos zugänglichen Räumlichkeiten statt. Einige Räumlichkeiten sind vollständig barrierefrei. Details dazu findest du unter dem jeweiligen Veranstaltungstext.

Bitte teile unserer Geschäftsstelle möglichst bis spätestens zehn Tage vor der Veranstaltung mit, wenn du aufgrund einer Behinderung besondere Bedürfnisse hast – zum Beispiel nach einem Parkplatz, einer Induktionsschleife oder einem Sitzplatz ganz vorne. Wir bemühen uns dann, deine Anforderungen zu erfüllen! Die Kontaktdaten für die Geschäftsstelle findest du am Ende dieser Broschüre.

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Wir sorgen bei all unseren Veranstaltungen für ein kostenloses Angebot an Getränken sowie vegetarischer und konventioneller Verpflegung. Solltest du besondere Bedürfnisse bei deiner Ernährung haben (zum Beispiel vegan oder frei von bestimmten Allergenen), teile uns dies bitte frühzeitig mit. Wir bemühen uns dann um ein entsprechendes Angebot.

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Teilnahmegebühren dienen dem Zweck, die Finanzierung unserer Veranstaltungen sicherzustellen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag, um Räumlichkeiten, Referent*innen und Verpflegung bezahlen zu können. Darüber hinaus helfen sie uns dabei, Fördermittel des Landes NRW zu erhalten.

Es wird die folgende Beitragstabelle zugrunde gelegt:

Nichtverdienende*

Geringverdienende*

Normal­verdienende* Einzelmitglieder

Normal­verdienende* Nichtmitglieder

beitragsbefreit

10,- Euro

15,- Euro

30,- Euro

* Selbsteinschätzung der Teilnehmenden

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  • Bei Ausfall der Veranstaltung werden den (im Falle der Absage vor Ort nur den anwesenden) Teilnehmenden die Beiträge rückerstattet. Ansonsten sind in der Regel individuelle Rückerstattungen nur bei Abmeldungen bis 72 Stunden vor der Veranstaltung möglich.
  • Wir empfehlen, bei der eigenen Fraktion/Gruppe/Gliederung zu beantragen, dass diese die Teilnahmegebühren übernimmt.
  • Anträge auf Beitragsbefreiung können formlos in der Geschäftsstelle des kopofo nrw gestellt werden.

Ob wir für eine Veranstaltung überhaupt Teilnahmegebühren erheben, ist jeweils angegeben.