Antrag: Energiekosten
Der Rat möge beschließen:
- Die Übernahme von Stromschulden oder Umwandlung in Ratenzahlung bei ALG II-, Grundsicherungs- und Asylbewerberleistungsbeziehenden wird im Bedarfsfall sichergestellt.
- Schnellstmögliche Anhebung der Nichtprüfungsgrenze für Heizkosten bei SGB II- und SGB XII-Beziehenden entsprechend den gestiegenen Energiekosten und jährliche Überprüfung dieser Grenze.
Begründung:
Im Jahr 2022 werden viele Duisburgerinnen und Duisburger unter den stark steigenden Energiepreisen leiden. Viele Energieversorger haben ihre Preise schon deutlich erhöht oder werden dies in Kürze umsetzen. Einige Energieversorger haben ihren Kunden gekündigt und diese sind nun automatisch zum Grundversorger gewechselt. Für diese Neukunden gelten teilweise teurere Verträge. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher werden die Preissteigerungen allerdings erst im Laufe des Jahres zu spüren bekommen. Dann erfolgen die Abrechnungen und es drohen Nachzahlungen bzw. deutlich höhere Abschläge.
Von diesen steigenden Energiepreisen sind alle Menschen betroffen. Insbesondere Geringverdiener und Transferleistungsbeziehende trifft es allerdings besonders hart. Daher ist eine Schuldenübernahme für Transferleistungsbeziehende sowie die Anhebung der Nichtprüfungsgrenze für Heizkosten ein erster wichtiger Schritt zur Abfederung der Auswirkungen der stark steigenden Energiepreise.
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