Gesundheitsbericht (Basisbericht) im Rhein-Erft-Kreis muss fortgeschrieben und aktualisiert werden
Der Gesundheitsbericht (sog. Basisbericht) des Rhein-Erft-Kreises ist veraltet. Der Bericht datiert aus dem Jahr 2015 und verwertet Daten mit dem Stand des Jahres 2013. Dies hat die Fraktion DIE LINKE im Kreistag festgestellt und deshalb zum nächsten Kreisausschuss am 22.04.22 beantragt, dass die
Gesundheitsberichterstattung fortgeschrieben und aktualisiert wird (siehe Anlage).
Helmut Latak, der DIE LINKE im Gesundheitsausschuss des Kreistages vertritt, erklärt dazu:
„Der Gesundheitsbericht des Kreises ist nicht mehr brauchbar. Dabei ist ein solcher Bericht nach dem Gesetz regelmäßig – das heißt mindestens alle fünf Jahre – fortzuschreiben. Insbesondere berücksichtigt der Bericht nicht die aktuellen Herausforderungen und Erfahrungen mit der Corona-Pandemie.“
In Ihrer Begründung ihres Antrags verweist DIE LINKE deshalb auf die Gesetzeslage nach dem ÖGDG NRW (Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst), nach der bei der Gesundheitsberichterstattung vor allem auch die sozialen und geschlechtsspezifischen Gegebenheiten darzustellen und auszuwerten sind.
„Wir erwarten daher, dass auch die sozialen Aspekte von Gesundheit wie Sozialleistungsbezug, Hartz IV, Arbeitsbedingungen, geringer Verdienst, Status als Alleinerziehende:r, Sozialräume bzw. Quartiere, Wohnverhältnisse, usw. bei der Gesundheitsberichterstattung einbezogen werden,“ betont der
Fraktionsvorsitzende der Linken Hans Decruppe. „Corona hat die soziale Spaltung der Gesellschaft deutlich gemacht. Wir fordern, dass der Gesundheitsbericht auch dies analysiert. Es kann nicht sein, dass arme, armutsgefährdete und unter wirtschaftlich schwierigen Bedingungen lebende Menschen ein besonderes
Krankheitsrisiko tragen.“
DIE LINKE erwartet, dass schon vor der Sommerpause ein erster Entwurf des Berichts im Gesundheitsausschuss vorgelegt wird, damit er im Herbst fertiggestellt werden könne.
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